LESERBRIEFE
Mühleboden-Referendum hat nichts mit Stimmrechtsbeschwerde und Absage von Anlässen zu tun

  30.01.2025 Therwil

Im BiBo vom 16. Januar 2025 wurde die breite Unterstützung des Referendums gegen den zu hohen Projektierungskredit für die Umgestaltungspläne des Areals Mühleboden bereits verdankt. Die Gemeinde hat das Zustandekommen des Referendums im BiBo vom 23. Januar 2025 offiziell bestätigt.

Nun haben wir in vielen Gesprächen erfahren, dass die meisten Menschen der Meinung sind, Referendum und Stimmrechtsbeschwerde hingen zusammen. Dies ist nicht der Fall! Unser Referendum hat nichts mit der Stimmrechtsbeschwerde und der vom Gemeinderat verfügten und sehr bedauernswerten Absage von Anlässen im Dorf zu tun. Dies sind zwei verschiedene, voneinander unabhängige Geschäfte.

Das Referendumskomitee


Aufklärung zum Thema Stimmrechtsbeschwerde, Fasnacht findet statt!

Als Beschwerdeführer der hängigen Stimmrechtsbeschwerde war ich überrascht, als ich am Mittwoch letzter Woche erfuhr, dass der Gemeinderat verfügte, dass die geplanten Anlässe, wie ein Mitarbeiteranlass, der Hallenflohmarkt und der Therwiler Ehrenpreis als unmittelbare Folge meiner Stimmrechtsbeschwerde abgesagt werden. Das war niemals meine Absicht, als ich mich wegen meines Erachtens unkorrekten Ereignissen mit zahlreichen Fragen und Anträgen fristgerecht nach der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 mit einer Stimmrechtsbeschwerde an die Stabsstelle Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft wendete. Unter anderem bin ich der Überzeugung, dass über die drei in der Versammlung vorgebrachten Budget Kürzungsanträge eine Beratung hätte stattfinden müssen, bevor die Abstimmung darüber erfolgte. Von Gesetzes wegen hat eine Stimmrechtbeschwerde aufschiebende Wirkung. Die davon tangierten Beschlüsse der GV können deswegen nicht sofort umgesetzt werden. Geplante Anlässe abzusagen war eine Überreaktion, denn die Therwiler Gemeindeordnung gewährt dem Gemeinderat die Finanzkompetenz, dringliche ungebundene Ausgaben trotzdem zu tätigen. Dies hat die Stabsstelle Gemeinden bereits am 21. Januar 2025 in einer Verfügung an die Gemeinde und mich mitgeteilt. Hätte sich die Gemeinde nicht besser bei der Stabsstelle erkundigen sollen, bevor sie die geplanten Anlässe übereilt absagte? Hätte die Gemeinde keinen teuren Anwalt beigezogen für das einfache Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung, wäre alles viel schneller gegangen, und die Absagen hätten vermieden werden können. Stattdessen wurde es aber bevorzugt, mich als Sündenbock hinzustellen. Stoff für Schnitzelbängg gibt es jetzt reichlich, viel Spass!


Alexander Geigy, Therwil

Ein neues Verhalten hält bei uns Einzug!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir alle sind stolz darauf, in einem direktdemokratischen Land leben und mitbestimmen zu dürfen. Mit der eingereichten Stimmrechtsbeschwerde zur letzten Gemeindeversammlung wird die Demokratie auf die Probe gestellt.

Ich war an jener Gemeindeversammlung zugegen, war mit manchem Votum nicht einer Meinung, habe jedoch, wie die anderen Anwesenden, alle Redner und Rednerinnen nicht unterbrochen oder an einer Wortmeldung gehindert.

Woher kommen die gestellten Vorwürfe des Beschwerdeführers? Weshalb erfahre ich seinen Namen nicht? Muss ich mich in die Gerüchteküche begeben?

An einer Gemeindeversammlung muss Sachpolitik betrieben werden und nicht den Befindlichkeiten Einzelner gehuldigt werden. Demokratie heisst, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten entscheidet. Die Entscheidung war klar und deutlich. So sehe ich auch das ergriffene Referendum gegen den Projektierungskredit für den Campus Müheboden als sehr fragwürdig. Es macht den Anschein, als ginge es einzig um Verzögerung um jeden Preis.

Alle Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, an der Gemeindeversammlung ihr Votum abzugeben. Wer nicht mitbestimmt, über den wird bestimmt. Und wenn ich mit Abwesenheit glänze, muss ich die Konsequenzen dafür tragen. Das ist ebenfalls Demokratie!

Es erschüttert mich, dass eine Person mit einer Stimmrechtsbeschwerde ein ganzes System blockieren kann, mit allen finanziellen und sozialen Folgen. Ich befürchte, dass dies gewollt ist.

Ich rufe alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu auf, am politischen Diskurs und an den Weichenstellungen, wohin die demokratische Reise gehen soll, teilzunehmen.

Judith Freichel, Therwil


Missbrauch eines demokratischen Rechts

Für eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember gibt es absolut keinen Grund. Alle Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und die ich befragt habe, sind mit mir dieser Meinung. Die Versammlung wurde von Vizepräsident René Saner gut und regelkonform geleitet, die Diskussionen verliefen – wie immer in Therwil – zwar engagiert und leidenschaftlich, sie blieben aber immer auf der sachlichen Ebene. Wer ein Raunen aus der Versammlung bei seinem eigenen Votum als «Mobbing» und «respektloses und abwertendes Verhalten» empfindet, der sollte der Versammlung lieber fernbleiben. Grundlos eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen und damit in Kauf zu nehmen, dass das Gemeindeleben teilweise lahmgelegt wird, ist Missbrauch eines demokratischen Rechts. Dies umso mehr, als der Beschwerdeführer – der sich inzwischen ja geoutet hat – als Mitglied der Gemeindekommission selber Teil unseres politischen Systems ist und damit genau weiss, wie dieses funktioniert: dass man offen und ehrlich miteinander diskutiert, dann aber auch demokratisch gefasste Beschlüsse akzeptiert.


Thomas Kamber, Therwil




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