GEMEINDEINFORMATIONEN
Stimmrechtsbeschwerde wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung Therwil vom 11. Dezember 2024/ Teilweiser Entzug der aufschiebenden Wirkung

  30.01.2025 Therwil

Der Gemeinderat hat im BiBo vom 23. Januar 2025 über den Umstand berichtet, dass beim Regierungsrat gegen die Einwohnergemeinde Therwil eine Stimmrechtsbeschwerde wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung Therwil vom 11. Dezember 2024 anhängig gemacht wurde. Die aufschiebende Wirkung, welche der Beschwerde von Gesetzes wegen grundsätzlich zukommt, betraf die Beschlussfassungen der Einwohnergemeindeversammlung über die Reglemente Wasser und Abwasser sowie über das Budget/Steuern und Gebühren 2025.

Die Gemeinde hat rasch gehandelt und bei der zuständigen Stelle ein Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung nach § 34 Abs. 2 VwVG BL eingereicht. Mit Verfügung der Finanz- und Kirchendirektion vom 24. Januar 2025 wurde der Stimmrechtsbeschwerde vom 21. Dezember 2024 die aufschiebende Wirkung in Bezug auf das Traktandum 5 (Budget/Steuern und Gebühren 2025) der Gemeindeversammlung entzogen mit Ausnahme der Ausgabenpositionen betreffend:
a. die Investition für das Kommunalfahrzeug (Ersatz Meili Transporter) in der Höhe von Fr. 360‘000.–;

b. die Überbrückungsfinanzierung für Kindertagesstätten in der Höhe von Fr. 200‘000.–; c. den Ausbau der Solaranlage Remise Werkhof in der Höhe von Fr. 200‘000.–

c. den Ausbau der Solaranlage Remise Werkhof in der Höhe von Fr. 200‘000.–.

Das bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung Ausgaben und Investitionen gestützt auf das Budget 2025 wieder ordentlich vorgenommen werden können. Es herrscht demnach wieder «courant normal». Einzig die Investition für das Kommunalfahrzeug (Ersatz Meili Transporter, Fr. 360’000.–), die Überbrückungsfinanzierung für Kindertagesstätten (Fr. 200‘000.–) sowie der Ausbau der Solaranlage Remise Werkhof (Fr. 200‘000.–) dürfen bis auf Weiteres nicht getätigt werden. Weiterhin sistiert bleiben zudem Vollzugshandlungen in Bezug auf die genehmigten Reglemente Wasser und Abwasser. Hier wurde der Stimmrechtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. Über die Stimmrechtsbeschwerde entscheidet erstinstanzlich der Regierungsrat.

Die aufgrund der Stimmrechtsbeschwerde in dieser Woche abgesagten Veranstaltungen Computer-Café, Treffen mit den Landwirten und Vergabe des Därwiler Priis und Sportanerkennungspreis bleiben abgesagt. Ob die Vergabe des Därwiler Priis und Sportanerkennungspreis zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ist noch offen.

Der Gemeinderat wird an dieser Stelle über den weiteren Verlauf informieren und dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis.




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