AUS DEM LANDRAT
2. Sitzung des neuen Amtsjahres
17.09.2026
Regio
Pascal Ryf, Landrat
Fraktionspräsident Die Mitte BL
An der zweiten Sitzung des neuen Amtsjahres standen unter anderem ein überparteilicher Vorstoss zu den Kita-Subventionen sowie die Revision des Gesetzes über die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende auf der Traktandenliste.
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Kosten für die schulergänzende Kinderbetreuung schweizweit die zweithöchsten. Im Juni hat der Landrat deshalb beschlossen, dass der Kanton künftig einen einkommensunabhängigen Sockelbeitrag von 25 Prozent an die Betreuungskosten leistet. Gerade in unserer Region ist diese Entlastung wichtig, da Basel-Stadt die Kinderbetreuung bereits deutlich stärker unterstützt und Baselbieter Familien und Kita-Personal zunehmend über die Kantonsgrenze abwandern.
Für Diskussionen sorgt nun der Zeitpunkt: Die Regierung will das neue Gesetz wegen umfangreicher Vorbereitungsarbeiten erst im August 2028 in Kraft setzen. Ein breit abgestützter dringlicher Vorstoss verlangt hingegen den ursprünglich vorgesehenen Start im August2027. Die Regierung warnte vor einer überhasteten Umsetzung, dennoch überwies der Landrat den Vorstoss deutlich. Nach jahrelangen Diskussionen sollte die beschlossene Entlastung nun möglichst rasch bei den Familien ankommen.
Im Baselbiet gibt es drei Standund Durchgangsplätze für Schweizer Jenische und Sinti mit insgesamt lediglich 25 Stellplätzen. Hinzu kommt ein Provisorium in Füllinsdorf, das 2027 wegfällt. Die Suche nach neuen Standorten kam in den vergangenen Jahren kaum voran.
Mit der Totalrevision des Gesetzes soll deshalb der Kanton die Federführung übernehmen und für Planung,Erstellung, Betrieb und Unterhalt aufkommen. In der vorberatenden Bauund Planungskommission stellten wir zudem den Antrag, dass die Kosten für Schule, Sozialhilfe sowie allfällige Aufwendungen für Ruhe und Ordnung vollständig vom Kanton getragen werden sollen. Wenn zusätzliche Plätze geschaffen werden sollen, dürfen die Verantwortung und die finanziellen Folgen nicht einfach den Standortgemeinden überlassen werden. Der Landrat unterstützte diese Änderung und genehmigte die Vorlage einstimmig.
Weiter entschied der Landrat, dass Gemeindefahrzeuge künftig wie kantonseigene Fahrzeuge von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden sollen. Und nach mehrjährigem Hin und Her hat der Landrat nun entschieden: Bei Mutterschaft oder längerer Krankheit wird künftig die digitale Teilnahme an Abstimmungen möglich.

