BAUGESUCHE

  28.11.2024 Oberwil

NR. 0 978/2 021 Parzelle(n): 4194
Projekt: Einfamilienhaus mit Garage und Schwimmbad, 1. Neuauflage: geändertes Projekt, Lerchenbergweg/Auf der Wacht, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Müller Annicken u. Bommer Daniel, Oberer Rebbergweg 94, 4153 Reinach
Projektverfasser: Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal

NR. 1739/2 02 4 Parzelle(n): 1199
Projekt: Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage/OBMM, Mühlemattstrasse 8, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Gosalci Bekim, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren

NR. 1929/2 02 2 Parzelle(n): 8239
Projekt: Anbau Wohnhaus mit Solaranlage, Wärmepumpe, 3. Neuauflage: zusätzlicher Kamin, Schulstrasse 15, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Kunz Schmid Regula u. Schmid-Kunz Thomas, Schulstrasse 15, 4104 Oberwil
Projektverfasser: Kunz Schmid Regula u. Schmid-Kunz Thomas, Schulstrasse 15, 4104 Oberwil

Auflage bis: 9. Dezember 2024

Während der Auflagefrist können die Pläne in der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil gerne nach telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung dem kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
einzureichen. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Diese gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RGB sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127. Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis 3000 Franken erheben.


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote