AMTLICHE PUBLIKATION
Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2025

  16.01.2025 Oberwil

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2025 auf 0,5 Prozent festgelegt. Der Zins liegt damit 0,3 Prozentpunkte über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu 5,5 Prozent.

Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2025 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
Vergütungszins: 0,5 Prozent (2024: 1,5 Prozent)
Verzugszins: 5,5 Prozent (2024: 5,0 Prozent)

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2025 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2025 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,5 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2025 ein Verzugszins von 5,5 Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragrafen 9 und 9a.

Gemeinderat




Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote