GEMEINDEVERWALTUNG
Naturschutz beim Gehölzschnitt: Vögel während der Brutzeit schützen
24.04.2025
Oberwil
Der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli ist zu vermeiden. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten. Schon im März beginnen die Vögel mit dem Nestbau. Bitte untersuchen Sie die Gehölze vorgängig, falls jetzt noch Schnittarbeiten ausgeführt werden.
Das Merkblatt «Gehölzschnitt» mit detaillierten Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Ebenrain-Zentrums BL (Rubrik Natur → Informationen, Merkblätter und Publikationen → Merkblatt Gehölzschnitt).