GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung
30.05.2025
Bottmingen
Die stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner werden zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am Donnerstag, 26. Juni 2025, 19.30 Uhr, in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.
Traktandenliste:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. 12. 2024
2. Jahresrechnung 2024
3. Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2024
4. Ruftaxi – erstes Betriebsjahr neues Modell
5. Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug 6. Diverses
Anträge des Gemeinderats mit einer Kurzfassung der Erläuterungen dazu:
Traktandum 2: Jahresrechnung 2024
Die Betriebsrechnung 2024 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 45,82 Mio. und einem Ertrag von Fr. 45,87 Mio. mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von Fr. 0,05 Mio. ab.
Der Gesamtertrag liegt Fr. 4,16 Mio. über dem Budgetbetrag von Fr. 41,71 Mio. Grund dafür sind zu einem guten Teil buchhalterische Vorgänge: Fr. 1,17 Mio. Verkaufserlös Sachanlagen GGA, Fr. 0,97 Mio. Vereinnahmung des Eigenkapitals der aufgelösten Spezialfinanzierung GGA, Fr. 0,77 Mio. Wertberichtigungen im Finanzvermögen und schliesslich Fr. 0,9 Mio. mehr Steuerertrag als budgetiert.
Der Gesamtaufwand liegt um Fr. 0,81 Mio. über dem Budget von Fr. 45,01 Mio. Diese Veränderung resultiert aus den folgenden Sachverhalten: Zum einen fielen sowohl der Personalaufwand als auch der Sachaufwand um Fr. 0,95 Mio. resp. Fr. 0,94 Mio. tiefer aus als budgetiert und der Finanzaufwand lag um Fr. 0,55 Mio. höher als im Budget veranschlagt. Zum anderen wurde eine Rückstellung in der Höhe von Fr. 1,60 Mio. für ausserplanmässige Abschreibungen im Jahr 2025 verbucht sowie Fr. 0,5 Mio. finanzpolitische Reserve zugunsten des Finanzausgleichs 2025.
Bei Investitionsausgaben von Fr. 1,87 Mio. und Einnahmen von Fr. 0,25 Mio. resultiert eine Zunahme der Nettoinvestitionen von Fr. 1,62 Mio. Budgetiert waren Fr. 6,27 Mio. an Bruttoinvestitionen sowie Einnahmen von Fr. 0,46 Mio. (= Nettoinvestitionen von Fr. 5,81 Mio.).
Trotz der im Vergleich zum Budget erfolgten Verbesserungen und der verbuchten buchhalterischen Gewinne war der Kapitalfluss letztes Jahr immer noch negativ, wenn auch nur knapp. Dies v. a. dank der ausbleibenden Investitionen, welche vordergründig zwar Geld sparen helfen, aber eben auch den Investitionsstau vergrössern. Angesichts der absehbaren hohen Investitionen und weiterer Kostensteigerungen v. a. im Bereich Gesundheit/Alter war die im Dezember beschlossene Steuererhöhung notwendig und richtig.
Die laufenden Sparbemühungen bleiben wichtig. Das für 2025 budgetierte operative Minus von Fr. 3,4 Mio. wird in dieser Höhe wohl nicht eintreffen. Aktuell ist die Liquidität genügend hoch, die finanzielle Situation der Gemeinde stabilisiert sich. Es ist möglich, dass die Gemeinde bereits in diesem Jahr ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielt.
Bezüglich der beabsichtigten Abschreibung des ersten Projektrahmens zur Schulraumerweiterung Talholz sei erwähnt, dass dem Gemeinderat die Entscheidung zum Stopp des Projekts nicht leichtgefallen ist. Angesichts der absehbaren Gesamtkosten und bzgl. wichtiger baulicher Aspekte des sich in Planung befindlichen Projekts erwiesen sich der Stopp und der Neubeginn jedoch als die verantwortungsvollere Wahl. Damit hat sich auch die Richtigkeit des Entscheids bestätigt, dass der Gemeinderat im aktuellen Finanzplan alle Investitionsprojekte von grosser finanzieller Tragweite aussen vorgelassen hat und deren Tragbarkeit aktuell neu evaluiert. Die Redimensionierung und Fokussierung, der bessere Steuerertrag sowie Spareffekte hellen den finanziellen Planungshorizont auf.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Die Jahresrechnung 2024 wird genehmigt.
Traktandum 3: Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2024
Der Bericht wird an der Gemeindeversammlung verlesen und liegt in einer beschränkten Anzahl auf.
Traktandum 4: Ruftaxi – erstes Betriebsjahr neues Modell
Auf Beschluss der Gemeindeversammlung wurde per 1. Januar 2024 das Betriebsmodell des Bottminger Ruftaxis optimiert, um das Angebot punkto Auslastung und Betriebskosten zu verbessern. Es verkehrt seither noch an drei statt an sieben Tagen pro Woche und steht den Fahrgästen kostenlos zur Verfügung. Tatsächlich zeigen die Zahlen eine erhöhte Anzahl an beförderten Personen pro Stunde, was auf eine grosse Akzeptanz des Modells hinweist. Eine genauere Analyse legt aber auch Schwächen offen: Die durchschnittlichen Fahrtstrecken sind kürzer geworden und die ursprünglich angestrebte Zielgruppe (Jugendliche) bleibt weiterhin unterrepräsentiert.
Vor dem Hintergrund des bekannten Gemeindehaushalts und mit Blick auf die notwendigen Investitionsvorhaben möchte der Gemeinderat den Einsatz der Gemeindefinanzen priorisieren: Aus diesem Grund soll auf die Fortführung des kommunalen Mobilitätsangebots «Ruftaxi» künftig verzichtet werden.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Das Ruftaxi-Angebot Bottmingen wird per 31. Dezember 2025 aufgehoben.
Traktandum 5: Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Feuerwehr mit einem Lösch- oder Hilfeleistungsfahrzeug (HLF) sowie zwei weiteren Fahrzeugen auszustatten. Das bestehende Hilfeleistungs- und Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Bottmingen wurde 2005 in Betrieb genommen und hat nach 20 Jahren die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht. Unterhalts- und Wartungskosten nehmen laufend zu und entsprechende Ersatzteile sind beim Hersteller nach 20 Jahren nicht mehr verfügbar. Über kurz oder lang kommt die Gemeinde nicht umhin, dieses HLF zu ersetzen. Die Gemeinde hat hierfür im Investitionsplan 2024 bis 2028 für das Jahr 2027 einen Betrag eingestellt.
Im Sommer 2024 hat die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) im Rahmen eines gemeinsamen, Regionen übergreifenden «Vorzeigeprojekts» die Beschaffung von drei HLF öffentlich ausgeschrieben und koordiniert durchgeführt. Diese Ausschreibung enthielt die Option für Folgeaufträge, welche es ermöglicht, auf Basis der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung optional zwei zusätzliche HLF zu beschaffen. Aufgrund des bestehenden HLF-Ersatzbedarfs konnte bei der BGV einer dieser Folgeaufträge für Bottmingen reserviert werden, dies unter Vorbehalt der Zustimmung der Bottminger Gemeindeversammlung zu einer entsprechenden Investition. Die für das Jahr 2027 geplante Investition könnte dadurch vorgezogen werden. Dieses Angebot ist jedoch nur zeitlich begrenzt verfügbar und muss bis Ende Sommer 2025 beansprucht werden, was einen Entscheid im Sommer 2025 bedingt.
Ein Verzicht auf das attraktive Angebot würde eine Verschiebung der Ersatzbeschaffung auf einen späteren Zeitpunkt bedeuten, wobei auch mit grösseren Investitionen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit des bestehenden Fahrzeugs gerechnet werden muss. Zudem müsste das öffentliche Beschaffungsverfahren von der Gemeinde selbst durchgeführt werden, was sehr aufwendig und kostenintensiv wäre. Eine künftige Verteuerung der Preisentwicklung solcher HFL kann nicht ausgeschlossen werden.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://:1. Der Ersatzbeschaffung eines HLF bei die Fa. Rosenbauer Schweiz AG mittels Aktivierung des reservierten Folgeauftrags aus der öffentlichen Beschaffung der BGV vom 3. Juli 2024 wird zugestimmt.
2. Für diese Beschaffung wird ein Investitionskredit in der Höhe von Fr. 529’500, inkl. MwSt., bewilligt.
Die Stimmberechtigten, welche sich für den Versand der Einladung angemeldet haben, erhalten diese auf dem gewünschten Weg (Post/E-Mail) bis spätestens Montag, 16. Juni 2025 zugestellt. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung können auf der Website der Gemeinde (www.bottmingen.ch)unterder Rubrik Politik/Gemeindeversammlung 26. Juni 2025 eingesehen werden.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Gemeinderat
Rechtsmittelbelehrung: Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindever-sammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.