DIE GEMEINDE INFORMIERT
Rückschnitt von Hecken und Bäumen

  26.06.2025 Oberwil

Aufgrund der vielen Niederschläge sind in diesem Frühling/Sommer die Hecken und Bäume stärker als sonst gewachsen. Im Interesse der Sicherheit bittet die Gemeinde alle Besitzerinnen und Besitzer von Gartenanlagen, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden. Im Sinne des Vogelschutzes erinnert die Gemeindeverwaltung daran, die Sträucher jeweils im November rigoros zurückzuschneiden. Das tut den Pflanzen gut, man hat für ein ganzes Jahr Ruhe und die Brutzeit der Vögel im nächsten Jahr wird nicht tangiert.

Grundsätzlich dürfen Pflanzen nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Deshalb müssen sie senkrecht über der Grenze zurückgeschnitten werden. Es ist auf drei Bereiche zu achten:

1. Fussgänger und  Strassenverkehr dürfen nicht behindert werden.

Dazu gelten folgende Vorschriften (siehe Skizze):

• Pflanzen entlang von Trottoirs und Fuss wegen sind bis auf eine Höhe von 2,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden. • Pflanzen entlang von Strassen und der Fahrbahn sind bis auf eine Höhe von 4,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

2. Das Licht der Strassenbeleuchtung muss Strassen und Trottoirs erreichen.
Dazu ist folgende Vorschrift zu beachten:

• Bäume und Sträucher im Bereich von Strassenlampen sind auf eine Breite von beidseitig etwa 5 Metern bis auf die Höhe der Strassenlampe senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

3. Die Übersicht bei Einfahrten und Kreuzungen muss gewährleistet sein.
Alle Pflanzen müssen so zurückgeschnitten werden, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmenden beim Einbiegen in eine Strasse oder beim Überqueren von Strassen nicht behindert ist. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Situation mit einem eigenen Fahrzeug zu testen.

Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen Kontrollen im öffentlichen Raum vornehmen und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen lassen. Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist erfolgt der Rückschnitt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen auf Kosten der Eigentümerschaft.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma. Der Werkhof der Gemeinde kann keine privaten Arbeiten in Auftrag nehmen.

Gemeindeverwaltung


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