BAUGESUCHE
03.07.2025 OberwilNR. 0 59 6/2 025
Parzelle(n): 347
Projekt: Wärmepumpe, Hauptstrasse 38, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Martin Ivan Daniele und Marsano Gabriella, Hauptstrasse 36, 4104 Oberwil
Projektverfasser: WIELAND TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch
NR. 0 639/2 025 Parzelle(n): 2492
Projekt: Gedeckter Sitzplatz, Hohestrasse 250, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Schmassmann André, Hohestrasse 250, 4104 Oberwil
Projektverfasser: Frego AG, Isenbergstrasse 8, 8913 Ottenbach
NR. 0 8 2 2 /2 025 Parzelle(n): 3359
Projekt: Dachaufbau, Im Thomasgarten 50, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Stoll Laurin, Gemeindeholzweg 10, 4103 Bottmingen
Projektverfasser: Heinimann Architektur und Immobilien GmbH, Hauptstrasse 67, 4431 Bennwil
Auflage bis: 14. Juli 2025
Während der Auflagefrist können die Pläne in der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil gerne nach telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung dem kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Diese gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RGB sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127. Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis 3000 Franken erheben.