ORDNUNGSDIENST
Verantwortungsbewusstsein rund um den Nationalfeiertag – rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerk
31.07.2025
Ettingen
Mit dem nahenden 1. August, dem Schweizer Bundesfeiertag, steht ein festlicher Höhepunkt des Jahres bevor. Traditionell wird der Tag mit Feuerwerk, Lampions und geselligem Beisammensein gefeiert. Doch die Schattenseite dieser Festfreude bleibt oft unerwähnt: Lärm, Rauch und Umweltbelastung stören Menschen, Tiere – und die Nachtruhe.
Nicht jeder feiert gern mit lautem Getöse. Besonders Kinder, ältere Menschen, Haustiere und Wildtiere leiden unter der Reizüberflutung durch Knallkörper und grelle Lichteffekte. Aus diesem Grund erinnert der Ordnungsdienst:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31. Juli und 1. August erlaubt.
Die Gemeinde bittet alle Festfreudigen, Rücksicht auf ihre Mitmenschen und die Tierwelt zu nehmen. Knallkörper mit besonders lauten Effekten sollen vermieden und das Feuerwerk auf den eigentlichen Feiertag beschränkt bleiben.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Müll, der durch Feuerwerkskörper entsteht: Abgebrannte Batterien, Raketenstäbe und Plastikverpackungen landen oft achtlos in der Natur. Das stellt nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern auch eine Gefahr für Tiere und Umwelt dar.
Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, sämtliche Überreste selbstständig und korrekt zu entsorgen.
Wenn alle ein wenig Achtsamkeit und gegenseitigen Respekt zeigen, kann der 1. August zu einem gelungenen Fest für alle werden – für Feiernde genauso wie für Ruhesuchende, Mensch und Tier.
Die Gemeinde bedankt sich herzlich für die Rücksichtnahme und wünscht einen freudvollen und sicheren Bundesfeiertag.
Gemeindeverwaltung, Ordnungsdienst