ABSTIMMUNGEN
Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 28. September 2025
02.10.2025
Oberwil
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts oder Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen kann beim Regierungsrat innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt erhoben werden (Art.77 Bundesgesetz über die politischen Rechte; SGS 161.1).