ABSTIMMUNGEN
Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 28. September 2025

  02.10.2025 Oberwil

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts oder Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen kann beim Regierungsrat innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt erhoben werden (Art.77 Bundesgesetz über die politischen Rechte; SGS 161.1).


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