GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Bürgergemeindeversammlung
13.11.2025
Bottmingen
Die stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger werden zur nächsten ordentlichen Bürgergemeindeversammlung am
Dienstag, 16. Dezember 2025, 19 Uhr,
in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.
Traktandenliste:
1. Protokoll
2. Budget 2026 der Bürgerkasse
3. Bekanntgabe der vollzogenen Einbürgerungen
4. Diverses Die Einladung zur Bürgergemeindeversammlung wird allen stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger bis spätestens Freitag,
5. Dezember 2025 zugestellt. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Bürgergemeindeversammlung können auf der Website der Gemeinde (www.bottmingen.ch) unter der Rubrik Politik/Bürgergemeindeversammlung 16. Dezember 2025 eingesehen werden.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 143 und § 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Bürgerrat
Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.
