GEMEINDEVERWALTUNG
Aufhebung von Gräberfeldern auf dem Friedhof Rüti
11.12.2025
Oberwil
Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Oberwil gilt für Urnenwandgräber, Erdeinzelgräber, Urneneinzelgräber und Erddoppelgräber eine Ruhedauer von 25 Jahren.
Die Räumung folgender Gräberfelder ist für März 2026 vorgesehen:
Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis spätestens Ende Januar 2026 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erlauben wir uns, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 061 405 44 44.


