KANTON BASEL-LANDSCHAFT

  11.12.2025 Leimental

Ab 2026 gelten neue Regeln für den Ersatz einer fossilen Heizung

Ab dem 1. Januar 2026 wird im Kanton Basel-Landschaft das seit dem 1. Oktober 2024 rechtskräftige Dekret zum Energiegesetz auch beim Ersatz einer fossilen Heizung wirksam. Die Regelung gibt vor, dass nun auch in bestehenden Gebäuden eine defekte fossile Heizung grundsätzlich durch ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie ersetzt werden muss. Der Landrat hat dieses Dekret für den Ersatz fossiler Heizungen 2023 beschlossen. Seit Oktober 2024 gilt es bereits für Neubauten und wurde durch die Abweisung einer Beschwerde im letzten Sommer auch vom Bundesgericht bestätigt.

Beide Basel arbeiten im Bereich Luftreinhaltung weiterhin gut zusammen

Die beiden Umweltämter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft übernehmen künftig die Aufgaben vom Lufthygieneamt beider Basel. Die Emissionsmessungen und die Betreuung der Messnetze in beiden Kantonen wird ein gemeinsames Messteam durchführen. Das Lufthygieneamt beider Basel wird auf den 31. Dezember 2025 aufgelöst.

Weitere Infos unter www.bl.ch




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