AUS DEM LANDRAT

  30.04.2026 Leimental, Regio

Pascal Ryf, Landrat
Fraktionspräsident Die Mitte BL

Das zentrale Thema im Landrat war die Revision des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP). Die Revision wurde notwendig, nachdem ein Bundesgerichtsurteil kassierte, dass Gemeinden nur bei Einzonungen Mehrwertabgaben erheben dürfen, nicht aber bei Auf- und Umzonungen.

Bereits 2013 hatte das Schweizer Stimmvolk die Revision des Raumplanungsgesetzes angenommen. Ziel ist es, die Zersiedelung zu bremsen und eine kompakte Siedlungsentwicklung zu fördern. Aktuell sind zahlreiche Gemeinden – auch im Leimental – mit der Überarbeitung der Zonenpläne beschäftigt. Diese Planungen steuern die Siedlungsentwicklung und ermöglichen Ein-, Auf-, Aus- oder Umzonungen.

Solche planerischen Massnahmen können für Grundeigentümer erhebliche Vor- oder Nachteile mit sich bringen: So kann etwa eine höhere Ausnützung des Grundstücks erlaubt werden, während in anderen Fällen eine Parzelle ausgezont und damit nicht mehr überbaut werden darf. Gemäss § 116 der Kantonsverfassung sollen solche Vor- und Nachteile angemessen ausgeglichen werden.

Im Juni 2024 legte der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Re vision des GAP vor. Auslöser war das erwähnte Bundesgerichtsurteil, das festhielt, dass Gemeinden im Baselbiet Mehrwertabgaben nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Auf- und Umzonungen möglich sein müssen. Die zuständige Kommission beriet die Vorlage intensiv in insgesamt zwölf Sitzungen. Während der Kommissionberatung reichte der Hauseigentümerverband (HEV) eine Initiative ein, was den Prozess zusätzlich verzögerte.

Auch in der Landratsdebatte setzte sich die intensive Diskussion fort. Zahlreiche Gespräche und Absprachen – insbesondere unter den Fraktionspräsidenten – führten schliesslich zu einem tragfähigen Kompromiss. Dieser war notwendig, da das Gesetz gemäss Bundesgericht zwingend angepasst werden muss. Andernfalls wäre die HEV-Initiative allein zur Abstimmung gekommen, obwohl selbst der Direktor des HEV Schweiz deren rechtliche Tragweite als heikel einschätzt – insbesondere wegen der vorgesehenen Abschaffung von Mehrwertabgaben bei Aufzonungen.

Ein Antrag der Mitte-Fraktion, dass der Kanton nur noch bei Einzonungen Einsprache erheben darf – und nicht bei Um- oder Aufzonungen – wurde mit 85 zu 0 Stimmen angenommen.

Schlussendlich setzte sich der bürgerliche Kompromissvorschlag durch: Die Gemeinden können – müssen aber nicht – eine Abgabe von maximal 30 % erheben, und dies auch bei Aufzonungen. Da die für eine Gesetzesrevision erforderliche 4/5-Mehrheit nicht erreicht wurde, wird das Volk über die HEV-Initiative und den Kompromissvorschlag des Landrats abstimmen.


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