GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Bürgergemeindeversammlung
04.06.2026
Bottmingen
Die stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger werden zur nächsten ordentlichen Bürgergemeindeversammlung am Donnerstag, 18. Juni 2026, 19 Uhr, in der Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.
Traktandenliste
1. Protokoll
2. Jahresrechnung 2025
3. Bekanntgabe der vollzogenen Einbürgerungen
4. Diverses
Die Einladung zur Bürgergemeindeversammlung wird allen stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger bis spätestens Montag, 08. Juni 2026, zugestellt. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Bürgergemeindeversammlung können auf der Website der Gemeinde (www.bottmingen.ch) unter der Rubrik Politik/Bürgergemeindeversammlung 18. Juni 2026 eingesehen werden.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 143 und § 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Bürgerrat
Rechtsmittelbelehrung
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GemG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GemG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GemG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GemG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GemG zu beachten.
