GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Einwohnergemeinde versammlung
04.06.2026
Bottmingen
Die stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner werden zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am Donnerstag, 18. Juni 2026, 19.30 Uhr, in der Aula des Burgartenschulhauses, Burggartenstras se 1, eingeladen.
Traktandenliste
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2025
2. Jahresrechnung 2025
3. Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2025
4. Feuerwehrreglement vom 22. Juni 2016, Teilrevision 5. Diverses
Anträge des Gemeinderats mit einer Kurzfassung der Erläuterungen dazu:
Traktandum 2: Jahresrechnung 2025
Die Betriebsrechnung 2025 schliesst bei einem Ertrag von Fr. 44,87 Mio. und einem Aufwand von Fr. 44,57 Mio. mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von Fr. 0,3 Mio. ab. Trotz der im Vergleich zum Budget zu verzeichnenden Verbesserungen in der Betriebsrechnung fiel diese noch um Fr. 0,2 Mio. negativ aus; das positive Gesamtergebnis von Fr. 0,3 Mio. ist der Auflösung der finanzpolitischen Reserve aus dem Vorjahr zu verdanken (Fr. 0,5 Mio.).
Der Gesamtertrag liegt um Fr. 3,98 Mio. über dem Budgetbetrag von Fr. 40,90 Mio. Wesentliche Gründe dafür sind die um Fr. 3,38 Mio. höheren Steuererträge sowie die Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve von Fr. 0,5 Mio.
Der Gesamtaufwand liegt um Fr. 0,28 Mio. über dem Budget von Fr. 44,29 Mio. Hinter dieser – auf den ersten Blick – «geringfügigen» Verbesserung stehen z. T. wesentliche Abweichungen: Die Einsparungen im Personalaufwand und im Sachaufwand von je Fr. 0,7 Mio. wurden kompensiert durch den um Fr. 0,95 Mio. höheren Finanzausgleich sowie die um Fr. 0,88 Mio. höheren Zahlungen an Pflegeheime und Spitex-Organisationen.
Bei Investitionsausgaben von Fr. 1,04 Mio. und -einnahmen von Fr. 1,10 Mio. resultierte eine Abnahme der Nettoinvestitionen um knapp Fr. 60’000. Budgetiert waren Fr. 2,61 Mio. an Bruttoinvestitionen sowie Einnahmen von Fr. 0,32 Mio. (= Nettoinvestitionen von Fr. 2,29 Mio.).
Gesamthaft lässt sich sagen, dass die getroffenen Massnahmen zur Kostenreduktion ihren Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage Bottmingens leisten. Gemeinderat und Verwaltung bemühen sich weiter, Sparpotenzial zu identifizieren und zugunsten der Gemeinde umzusetzen.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Die Jahresrechnung 2025 wird genehmigt.
Traktandum 3: Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2025
Der Bericht wird an der Gemeindeversammlung verlesen und liegt in einer beschränkten Anzahl auf.
Traktandum 4: Feuerwehrreglement vom 22. Juni 2016, Teilrevision
Mit dem Ziel, Organisation und Betrieb der Feuerwehr zu optimieren und die Kostenstruktur des Feuerwehrwesens zu verbessern, wurde eine Teilrevision des Feuerwehrreglements erarbeitet. Im Rahmen der Vorprüfung durch den Kanton hat sich zudem gezeigt, dass einzelne (bis heute bestehende) Bestimmungen nicht mehr zulässig sind und zwingend geändert werden müssen. U. a. dürfen der Feuerwehrkommission (als altrechtlicher Spezialexekutive) keine neuen Befugnisse mehr zugeteilt werden. Zudem ist es nicht (mehr) zulässig, bei feuerwehrdienstpflichtigen Ehepaaren die Pflichtersatzabgabe aufgrund des gemeinsamen Einkommens zu erheben. Deshalb soll als neue Bemessungsgrundlage für die Pflichtersatzabgabe der Gemeindesteuerbetrag dienen.
Gleichzeitig soll der Abgabesatz erhöht werden.
Die beantragten Reglementsänderungen sollen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: 1. Der Teilrevision des FW-Reglements gemäss synoptischer Darstellung vom 31. März 2026 wird zugestimmt.
2. Die Änderungen treten nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion per 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Stimmberechtigten, welche sich für den Versand der Einladung angemeldet haben, erhalten diese auf dem gewünschten Weg (Post/E-Mail) bis spätestens Montag, 8. Juni 2026, zugestellt. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung können auf der Web-site der Gemeinde (www.bottmingen.ch) unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung 18. Juni 2026 eingesehen werden.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Gemeinderat
Rechtsmittelbelehrung
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GemG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GemG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GemG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GemG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GemG zu beachten.
