GEMEINDEVERSAMMLUNG
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
02.07.2026
Bottmingen
18. Juni 2026, 19.30 Uhr, Aula Schulhaus Burggarten
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16.12.2025 wurde einstimmig genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2025 wurde von der Versammlung einstimmig verabschiedet.
3. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2025 wurde von der Versammlung wie üblich zur Kenntnis genommen.
4. Der Teilrevision des Feuerwehrreglements vom 22. Juni 2016, inklusive ausgemehrte Änderungsanträge, wurde in der Schlussabstimmung mit 52 Ja- zu 3 Gegenstimmen zugestimmt. Die Inkraftsetzung des Reglements per 1. Januar 2027 wurde einstimmig genehmigt.
Detailberatung
Ein Antrag auf Nichteintreten wurde mit grosser Mehrheit (bei 2 Ja-Stimmen) abgelehnt.
§ 5 Dienstdauer (Absatz 2, Ende der Dienstdauer): Ein Änderungsantrag der Gemeindekommission um Beibehaltung des bestehenden Dienstdauer-Endes mit 42 Jahren (anstatt neu mit 45 Jahren, wie vom Gemeinderat vorgeschlagen) wurde mit 33 zu 25 abgelehnt (Dienstdauer somit neu: von 19 bis 45 Jahre).
§ 13 Befreiung von der Ersatzabgabe (lit. a):
Ursprüngliche Bestimmung: Ehepartner, die mit Personen in ungetrennter Ehe leben, die persönlichen Feuerwehrdienst leisten oder diesen bereits erfüllt haben.
Antrag des Gemeinderats: Aufhebung lit. a
Ein Änderungsantrag auf Beibehaltung der ursprünglichen Bestimmung (und Erweiterung des Geltungsbereichs auf Konkubinatspaare und Alleinerziehende) wurde mit 31 zu 20 Stimmen abgelehnt.
§ 13 Befreiung von der Ersatzabgabe (lit. e):
Ursprüngliche Bestimmung: schwangere Frauen und Personen, die hauptverantwortlich vorschul- oder primarschulpflichtige Kinder betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Antrag des Gemeinderats: schwangere Frauen, die aktiv in Bottmingen Feuerwehrdienst leisen, für max. ein Jahr und Personen, die hauptverantwortlich vorschul- oder primarschulpflichtige Kinder betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Änderungsantrag neu: (Von der Entrichtung der Ersatzabgabe werden auf Gesuch befreit:) schwangere Frauen und Personen, die hauptverantwortlich Kinder bis 14 Jahre betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Der neu formulierte Änderungsantrag (siehe oben) wurde von der Versammlung mit 37 zu 14 Gegenstimmen angenommen.
Es haben 62 Stimmberechtigte an der Versammlung teilgenommen.
24. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Bottmingen
Rechtsmittelbelehrung: Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von §§ 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GemG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GemG innerhalb von 10 Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GemG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GemG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GemG zu beachten.
