GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung

  10.09.2026 Bottmingen

Die stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner werden zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 19.30 Uhr,

in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.

Traktandenliste:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026
2. Polizeireglement vom 11. Mai 1973, Totalrevision
3. Sanierung Restaurant Station, Baukredit
4. Diverses

Anträge des Gemeinderats mit einer Kurzfassung der Erläuterungen dazu:

Traktandum 2: Polizeireglement vom 11. Mai 1973, Totalrevision
Mit dem per 1. Januar 2022 revidierten kantonalen Polizeigesetz wurden die Kompetenzen und Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei neu geregelt. So ist die Polizei BL grundsätzlich für die Sicherheit zuständig, während die Baselbieter Gemeinden die öffentliche Ordnung gewährleisten.

Das heute gültige Polizeireglement stammt aus dem Jahr 1973. Viele der darin festgeschriebenen Regelungen sind überholt und entsprechen nicht mehr den heutigen Lebensumständen. Die Verfahrens- und Strafbestimmungen stimmen nicht mehr mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen überein. Entsprechend hat der Gemeinderat eine Totalrevision des Polizeireglements an die Hand genommen.

Bei der Ausarbeitung der neuen Bestimmungen wurden die bestehenden Regelungen in den übrigen Leimentaler Gemeinden, insbesondere den Nachbargemeinden Binningen und Oberwil, gewürdigt mit dem Ziel, wo möglich und sinnvoll eine Vereinheitlichung zu erreichen. Das neue Reglement über die öffentliche Ordnung soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Dem neuen Reglement über die öffentliche Ordnung gemäss synoptischer Darstellung vom 19. August 2026 wird zugestimmt.

Traktandum 3: Sanierung Restaurant Station, Baukredit
Die Gemeinde Bottmingen hat im Jahr 1991 die Liegenschaft an der Schlossgasse 3 erworben (Baujahr 1887, kommunal geschützt). In strategischer Hinsicht sollte die identitätsstiftende Zentrumsfunktion damit unterstützt werden. Die Liegenschaft ist vermietet; das Erdgeschoss wird aktuell als Restaurant und die oberen Geschosse werden als Wohnraum genutzt. Im Jahr 1995 wurde eine Investition von Fr. 1,1 Mio. für die Gesamtsanierung des Innenausbaus sowie diverse Sanierungen an der Gebäudehülle getätigt. In den letzten 30 Jahren wurden zwar laufend kleinere Massnahmen zur Instandhaltung umgesetzt, jedoch hat sich nun ein umfassender Sanierungsbedarf angestaut: Es handelt sich um energetische Massnahmen einerseits sowie um Massnahmen für den Werterhalt und für die Attraktivität der Liegenschaft andererseits.

In Anbetracht der Sanierungskosten hat der Gemeinderat über eine Veräusserung beraten, er misst aber der Zentrumsbelebung den grösseren Mehrwert für die Gemeinde und die Bevölkerung bei. Bleibt die Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde, kann die beliebte Nutzung als Restaurant und Treffpunkt langfristig gesichert werden. Mit einem Verkauf der Liegenschaft würde diese Einflussnahme nicht mehr möglich sein.

Der Gemeinderat beantragt deshalb für die Sanierung der Liegenschaft einen Baukredit in der Höhe von Fr. 760’000.

Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Für die Sanierung des Restaurants Station, Schlossgasse 3, wird ein Baukredit von Fr. 760’000, inkl. MwSt., bewilligt.




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