Ersatzwahl Bürgerrat
03.09.2026 TherwilDie Stelle für eine Bürgerrätin bzw. einen Bürgerrat für das Ressort Finanzen der Bürgergemeinde ist seit Januar 2025 vakant und wurde ad interim vom Bürgerratspräsidenten vertreten. In der Hoffnung, das Amt neu besetzen zu können, hat der Bürgerrat an seiner Sitzung vom 28. Juli 2026 die Ersatzwahl auf den 29. November 2026 angesetzt.
Die Wahl erfolgt gemäss § 14 der Bürgergemeindeordnung an der Urne; eine Stille Wahl ist nach § 15 möglich. Wählbar sind alle Personen mit Therwiler Bürgerrecht und zivilrechtlichem Wohnsitz in Therwil.
Bezüglich des Vorgehens wird auf die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen:
• Wenn am 62. Tag vor dem Wahltag (Montag, 28. September 2026, 12 Uhr) nur ein Wahlvorschlag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde, widerruft die Erwahrungsinstanz (Geschäftsprüfungskommission) die Urnenwahl bis zum 41. Tag vor dem Wahltag, erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt und der Name des/ der Gewählten wird mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit publiziert.
• Der Wahlvorschlag darf nur eine bzw. einen Kandidaten enthalten. Der/die Vorgeschlagene ist mit seinem/ihrem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen.
• Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung des/der Vorgeschlagenen zu seiner/ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
• Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags die Unterschrift nicht zurückziehen.
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können im Sekretariat der Bürgergemeinde bestellt (061 721 99 56 oder info@bgtherwil.ch) oder von der Webseite www.bgtherwil.ch heruntergeladen werden.
Mit bestem Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bürgergemeinde, Sekretariat
