GEMEINDEVERWALTUNG
Ab 2026 flächendeckende Parkraum regelung in Therwil

  08.01.2026 Therwil

Gerne erinnern wir Sie daran: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Therwil eine einheitliche Parkraumregelung für alle Quartiere. Die neuen Bestimmungen ersetzen die bisherigen, teils unterschiedlichen Regelungen und sorgen für mehr Übersicht und Klarheit.

Künftig dürfen Fahrzeuge von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr auf öffentlichen Parkflächen höchstens drei Stunden gratis parkieren (blaue Parkscheibe). Von dieser Regelung ausgenommen sind das Zentrum, blaue Parkfelder, Sonderzonen sowie Kantonsstras sen.

Das Parkieren ist ausschliesslich in markierten Parkfeldern erlaubt. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind diese Parkfelder weiss markiert. Die entsprechende Signalisation erfolgt an den Quartiereingängen, analog den Tempo- 30-Zonen. Das Parkieren ausserhalb der markierten Parkfelder ist verboten.

Die Markierungsarbeiten – insbesondere das Ummarkieren von blauen in weisse Parkfelder – sowie die Anpassung der Strassensignalisation sind bereits im Gang und sollen bis Mitte Januar 2026 abgeschlossen sein. Da die Markierungsarbeiten witterungsabhängig sind, kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte beachten Sie die temporären Parkverbote, damit die Markierungsarbeiten zügig durchgeführt werden können.

Das Parkkartensortiment bleibt unverändert, wurde jedoch vollständig digitalisiert. Bestehende kostenlose Anwohnerparkkarten wurden automatisch übernommen. Die Anwohnerparkkarte (gratis) sowie die Nachtparkkarte (Fr. 240.– pro Jahr) können bequem über das Online-Portal www.therwil.ch/parkieren beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Parkkarten erst nach Genehmigung und Zahlung gültig sind; dieser Prozess kann bis zu fünf Arbeitstage dauern. Nach der Registrierung werden die Fahrzeugdaten digital erfasst, und die Polizei prüft bei Kontrollen das Kontrollschild elektronisch.

Für Besucherinnen und Besucher stehen Tageskarten zum Preis von Fr. 5.– zur Verfügung. Diese sind im Gemeindegebiet respektive in der Zone 4106 gültig; ausgenommen sind das Zentrum, blaue Parkfelder, Sonderzonen sowie Kantonsstrassen (siehe Parkzonenplan, oben). Der Erwerb erfolgt online per Kreditkarte, EC-Karte oder TWINT. Wer bar bezahlen möchte oder Unterstützung bei der Registrierung benötigt, kann sich an die Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung wenden.

Die Einwohnerdienste stehen für Fragen zur Neuregistrierung der Parkkarten, zum Online-Portal sowie zu den neuen Parkregelungen gerne zur Verfügung.


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