DIE GEMEINDE INFORMIERT
Änderung im Baubewilligungsverfahren
09.01.2025
Oberwil
Gerne informieren wir Sie über die geänderten Verfahrensabläufe im Baubewilligungsverfahren. Der Kanton erhofft sich durch diese Umstellung eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Baugesuchen.
Im vergangenen Jahr wurde ein Pilotprojekt durchgeführt, bei dem ausgewählte Planer*innen und Architekten einzelne Bauprojekte bereits vor der öffentlichen Publikation und Auflage der Gesuchsunterlagen einer eingehenden Vorprüfung durch das Bauinspektorat, die Gemeinden und die Fachstellen unterzogen. Dabei wurde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft, und die Gesuche wurden weitgehend bereinigt. Erst nach dieser Vorprüfung wurden die Baugesuche im Amtsblatt veröffentlicht und in der Standortgemeinde öffentlich aufgelegt. Einsprachen waren ab diesem Zeitpunkt während der gesetzlich vorgesehenen Auflagefrist von 10 Tagen möglich. Sofern keine Einsprachen eingingen und die Unterlagen vollständig waren, konnte die Baubewilligung direkt erteilt werden.
Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die Bau- und Umweltschutzdirektion beschlossen, diesen optimierten Verfahrensablauf ab Januar 2025 im Rahmen eines umfassenden Testlaufs für sämtliche Baugesuche einzuführen.
Mit der Anpassung sollen das Vertrauen der betroffenen Anwohner*innen in die Korrektheit der veröffentlichten Baugesuche gestärkt und die Qualität der Unterlagen weiter verbessert werden. Während bislang Einsprecher*innen bei jeder Planbereinigung kontaktiert wurden, um ihre Einsprache zu bestätigen, anzupassen oder zurückzuziehen, wird dies künftig in den meisten Fällen nicht mehr notwendig sein. Da die Planbereinigungen vor der Publikation erfolgen, reicht es in der Regel aus, einmal Einsprache zu erheben.
Die Gemeindeverwaltung dankt Ihnen für die Kenntnisnahme. Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bauten und Planung gerne zur Verfügung.