Angehörige pflegen und dafür einen Lohn erhalten
07.05.2026 OberwilAlle Umfragen zeigen seit Jahren das gleiche Resultat: Die grosse Mehrheit der älteren oder kranken Menschen möchte so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben, auch wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Um dieses Bedürfnis abzudecken, gibt es auch im Leimental eine breite Palette von Dienstleistungs-Anbietenden: Spitex-Organisationen, Mahlzeitendienst, private AnbieterInnen, Freiwillige etc. Klar ist aber: Ohne betreuende und pflegende Angehörige ginge gar nichts. Geschätzt 600‘000 betreuende Angehörige gibt es laut dem Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz – viele wirken auch in den Gemeinden Oberwil und Bottmingen. Gerade wenn es sich um Angehörige im Erwachsenenalter handelt, die ihre Eltern, einen Partner/Partnerin oder Kinder respektive Jugendliche betreuen, sehen sich viele gezwungen, ihr Arbeits pensum zu reduzieren oder ganz aufzugeben. Für die grosse Leistung, mit der betreuende Angehörige nicht nur den unterstützungsbedürftigen Personen, sondern auch den Gemeinden und der Gesellschaft als Ganzes einen unschätzbaren Dienst erweisen, sollen sie zumindest im Sinne eines herzlichen «Dankeschön!» entschädigt werden.
Seit 2006 können in der Schweiz deshalb Angehörige von pflegebedürftigen Personen für die von ihnen geleistete Grundpflege im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden, wenn sie von einer dafür zugelassenen Organisation angestellt sind. Der Bundesrat erneuerte 2025 seine Anerkennung der Leistungen von Angehörigen als ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung unter der Voraussetzung, dass Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.
Der Spitex-Verband Baselland lancierte als kantonaler Dachverband eine Kooperation mit der Caritas beider Basel, um betreuenden Angehörigen, welche Grundpflege leisten, faire Anstellungsbedingungen zu gewähren. Zu den sog. Grundpflegeleistungen zählen Tätigkeiten wie z. B. die Assistenz beim Essen, Hilfe beim Duschen oder die Unterstützung beim An- und Auskleiden. Die Spitex Bottmingen Oberwil entschied sich, keine eigene Anstellungslösung aufzubauen, sondern diese Kooperation mit einem gemeinnützigen Anbieter zu unterstützen. In den beiden Gemeinden soll den Angehörigen eine möglichst faire Entlöhnung und qualitativ hochwertigen Support zu ermöglicht werden. Wir fördern eine hohe Pflegequalität in der Versorgungsregion und ermöglichen unterstützungsbedürftige Menschen, so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Dies wiederum kann Kosten für Kanton und Gemeinden reduzieren.
Bei Interesse können sich die Angehörigen entweder an die Spitex Bottmingen Oberwil (061 401 14 37) oder direkt an die Caritas (www.caritascare.ch, Tel 041 419 22 27) wenden, um Fragen zu klären und Details zu besprechen. Die Mitarbeitenden der Spitex Bottmingen Oberwil treten lediglich als Vermittler:innen auf und können allenfalls kurze Informationen abgeben. Alle administrativen und finanziellen Vorgänge laufen direkt zwischen der Caritas und den betreuenden/ pflegenden Angehörigen.
Wie bisher können in diesen Versorgungssettings selbstverständlich auch Spitex-Leistungen komplementär angeboten werden.
Qualifizieren sich pflegende Angehörige für das Angebot, regelt die Caritas die vertragliche Anstellung. Die Caritas stellt pflegende Angehörige zu einem Stundenlohn von 35.50 Franken an und zahlt in die Sozialversicherungen ein. Eine diplomierte Pflegefachperson unterstützt die Angehörigen professionell und begleitet sie. Den pflegenden Angehörigen steht ein breites Kursangebot zur Verfügung. Die Kosten für Angebote zertifizierter Bildungsanbieter übernimmt die Caritas. Spitex Bottmingen Oberwil


