DIE MITTE OBERWIL
Antrag nach § 68 GemG für ein generelles Feuerwerksverbot

  12.03.2026 Oberwil

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu unschönen Szenen bei übermässigem Abbrennen von privatem Feuerwerk. Viele Einwohnerinnen und Einwohner empfinden die Lärmbelastung und die damit verbundenen Auswirkungen zunehmend als störend.

Ein Verbot könnte Personenunfälle, Gesundheitsgefahren durch grosse Mengen an Feinstaub und giftigen Gase sowie das Littering reduzieren. Zudem verursacht Feuerwerk bei vielen Tieren – ob Haus-, Nutz- oder Wildtieren – grossen Stress und Angst.

Die Mitte Oberwil fordert deshalb ein Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet. Die Nachbargemeinde Therwil hat bereits eine entsprechende Regelung im Polizeireglement verankert. Eine ähnliche Bestimmung könnte auch in Oberwil übernommen werden.

Die Mitte Oberwil, vertreten durch Maria Amrein, wird an der nächsten Gemeindeversammlung vom 18. Juni einen Antrag nach § 68 Gemeindegesetz einreichen.

Der Gemeinderat soll eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Der Vorstand, Die Mitte Oberwil

oberwil.die-mitte.ch




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