FEUERWEHR THERWIL
Aufgebot Rekrutierung
11.09.2025
Therwil
Dienstag, 14. Oktober 2025, 19.30 Uhr/ Mittwoch, 22. Oktober 2025, 19.30 Uhr/ Samstag, 25. Oktober 2025, 9.30 Uhr
Sie sind unter 35 Jahre alt und seit August 2024 in Therwil zugezogen? Oder sind Sie mit Jahrgang 2004 geboren worden? Dann sind Sie gemäss Feuerwehrreglement feuerwehrdienstpflichtig und wurden mit einem persönlichen Schreiben zur Feuerwehrrekrutierung eingeladen. Dort werden wir Ihnen die Tätigkeit und die Anforderung an den Dienst in der Feuerwehr vorstellen. Die Rekrutierung findet an den oben genannten Daten im Feuerwehrmagazin statt (hinter der Gemeindeverwaltung an der Bahnhofstrasse 33). Die Teilnahme an einer der Rekrutierungsveranstaltungen ist Pflicht, den Termin können Sie frei wählen. Im Verhinderungsfall sind Sie verpflichtet, sich schriftlich bei der Feuerwehrkommission Therwil, Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil oder an E-Mail info@feuerwehr-therwil.ch abzumelden. Als Verhinderungsfall gelten die Grundlagen gemäss Artikel 11 der Feuerwehrverordnung. Ein Nachweis ist der Abmeldung beizulegen.
Sie haben kein Aufgebot erhalten, aber Interesse, der Feuerwehr beizutreten? Dann kommen Sie an eine der drei Veranstaltungen vorbei! Wir freuen uns auf viele neue Gesichter.
Feuerwehrkommission Therwil
Auszug aus dem Feuerwehrreglement und der Feuerwehrverordnung der Gemeinde Therwil
• Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohnerinnen und Einwohner vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 22. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden. (Art. 3 FwR)
• Dienstpflichtige, welche keinen persönlichen Dienst leisten, haben eine jährliche Ersatzabgabe zu entrichten. (Art. 7 FwR)
• Dienstpflichtige, die dem Aufgebot zur Rekrutierung ohne triftigen Grund zu spät oder gar nicht Folge leisten, werden gemäss § 19 des Reglements in Verbindung mit § 11 dieser Verordnung gebüsst und zu den Ersatzpflichtigen eingeteilt, sofern sich genügend taug liche Personen zum Dienst gemeldet haben. (Art. 1 FwV)