KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Aufgebot zum Nachschiesskurs 2025

  02.10.2025 Leimental

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen*, die im Jahr 2025 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit die Aufforderung, folgenden Termin wahrzunehmen: Samstag, 22. November 2025, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 8.30–11.30 Uhr und 14–16.30 Uhr.

Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.

Kleidung und Ausrüstung:
Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2025** mit Klebeetiketten (wenn vorhanden). Das obligatorische Programm kann nur auf 300 m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.

Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Schiesswesen, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, einzureichen.


*Schiesspflichtig sind: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Ausnahme: Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31. Dezember 2025 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig.
** Schreiben Schiesspflicht 2025, kann via kreiskommando@bl.ch mit Vermerk: Schreiben Schiesspflicht 2025 bestellt werden.


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