FRIEDHOF SCHÖNENBERG BOTTMINGEN
Aufhebung von Grabstätten
17.04.2025
Bottmingen
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden ab dem 14. Juli 2025 folgende Gräber aufgehoben: • Urnenreihengräber
Nrn. 84–90, 100–101, 104–107
Nrn. 123, 2001–2003
• Urnennische
Nrn. 4001–4003, 4006–4007
• Sargreihengräber
Nrn. 3000–3002
• Kindergrab
Nrn. 8
Im Weiteren sind Gegenstände auf dem Grab (Grabdenkmal, Pflanzen usw.), die Angehörige bewahren möchten, bis spätestens Ende Juni 2025 zu entfernen. Nach Ab lauf dieser Frist wird die Ge meinde über die ver bliebenen Gegenstände verfügen, ohne dafür entschädigungpflichtig zu sein. Das Friedhofsteam oder unser Be stattungsbüro steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Ver fügung unter Tel. 061 421 96 62.
Zeremonielle Umbestattung: Es ist vorgesehen, die Asche der Verstorbenen aus den aufgehobenen Grabstätten ins Gemeinschaftsgrab (Aschengrab) umzubetten. Zu diesem Akt, der im Rahmen einer zeremoniellen Feier stattfinden wird, sind Sie herzlich eingeladen. Selbstverständlich sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte willkommen. Die Zeremonie findet am 18. November 2025 um 14 Uhr auf dem Friedhof Schönenberg statt und wird von Herrn Christian Roth, evang.- ref. Kirche, und Frau Ingrid Schell, röm.- kath. Kirche, abgehalten.
Wir bitten die Angehörigen, allfällige Grab unterhalts aufträge beim Gärtner zu kündigen.
Gemeindeverwaltung