WERKHOF
Aufhebung von Gräbern

  05.11.2026 Ettingen

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von mindestens 20 Jahren werden auf dem Friedhof Ettingen die Erdeinzelgräber, Urnenerdgräber und Urnenwandgräber der bis und mit 2006 vorgenommenen Erstbestattungen im März 2027 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabmale und Pflanzen bis spätestens Ende Februar 2027 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erlaubt sich die Gemeinde, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen. Die Angehörigen, soweit bekannt, wurden schriftlich informiert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter Werkhof, Herr Marcel Huber, Telefon 061 721 50 73 oder per E-Mail werkhof@ettingen.ch gerne zur Verfügung. Werkhof




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