AUS DEM GEMEINDERAT
07.11.2024 BottmingenGrüngut: Aufhebung der Sammelstellen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.2.2024 beschlossen, die Grüngut-Quartiersammelstellen per 31.12.2024 aufzuheben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, bezüglich der an die Einwohner/innen verkauften Säcke eine Lösung zu finden, so dass der Wert der Säcke nicht ohne Gegenleistung verfällt. Die Bereiche Umwelt und Finanz- und Rechnungswesen haben mehre Varianten evaluiert, wobei man sich auf eine Bar-Rückerstattung am Schalter der Gemeindeverwaltung zu einem Preis von CHF 1.80 pro Grünsack einigte.
Die Rücknahme der Grüngutsäcke findet im Zeitraum zwischen dem 2.1.2025 und 30.4.2025 statt. Im laufenden Jahr werden keine Säcke zurückgenommen.
Grüngut: Einführung von Leihcontainern
In der Verwaltung gingen Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein, dass bei saisonalen Übermengen (z. B. durch Gehölzschnitt) die Grüngut-Containerkapazitäten nicht ausreichen würden. Im Gespräch mit unterschiedlichen Entsorgungsdienstleistern konnte eine einfache und kostengünstige Lösung in Form von Leihcontainern ausgearbeitet werden. Das Modell sieht wie folgt aus:
1. Der Kunde/die Kundin kauft am Schalter der Gemeindeverwaltung eine Abfallvignette für eine Einzelleerung eines 770-l-Containers. Im Preis inbegriffen ist das gesamte Paket, bestehend aus
a. der Containermiete,
b. der Lieferung/Abholung des Leihcontainers,
c. dessen Reinigung,
d. der Sammlung, dem Transport und der Verwertung des Abfalls.
2. Die Kundin/der Kunde bestellt den Leihcontainer beim Entsorgungsunternehmen und ist besorgt um den Termin und die Bekanntgabe der korrekten Lieferadresse.
3. Der Container wird für die Regelleerung der Bioabfallsammlung bereitgestellt. Die Abfallvignette für die Einzelleerung muss am Container gut ersichtlich angebracht werden.
4. Der entleerte Container wird vom Entsorgungsunternehmen wieder abgeholt.
Da Übermengen das ganze Jahr über entstehen können, kann die Dienstleistung ab Januar 2025 während dem ganzen Jahr angeboten werden.
Einführung eines Neophytensacks
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 3.9.2024 beschlossen, den Neophytensack in der Gemeinde Bottmingen per 2025 einzuführen. Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich stark in der Natur ausbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen. Da die Hauptquelle von Neophyten insbesondere auch Gärten von privaten Liegenschaften sind, braucht es zu deren Bekämpfung auch Verständnis und Mitwirken aus der Bevölkerung. Diverse Kantone (u. a. der Kanton Basel-Landschaft) und Städte haben in jüngerer Vergangenheit den Neophytensack eingeführt und etabliert. Das Konzept ist einfach: Die Säcke können von Privatpersonen bei der Gemeinde kostenlos bezogen und über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Um Missbrauch zu verhindern, wird pro Haushalt/Person nur ein Sack abgegeben, ausser in begründeten Fällen und gegen Hinterlegung der Adresse. Zudem werden die Säcke nur saisonal von April bis Oktober abgegeben.
Unveränderte Abfallgebühren 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.9.2024 die Abfallgebühren für das Jahr 2025 festgelegt. Sie bleiben unverändert:
a) Kehricht und Kleinsperrgut pro
Vignette (35 l resp. 5 kg): Fr. 02.40
b) Gewerbekehricht
• Gebühr pro Leerung: Fr. 16.00
• Mengengebühr (pro kg): Fr. 00.31
c) Bioabfall Jahresvignetten
• 80-l-Container: Fr. 17.00
• 120/140-l-Container: Fr. 30.00
• 240-l-Container: Fr. 50.00
• 800-l-Container: Fr. 200.00 d) Astbündel: Fr. 02.40