AUS DEM LANDRAT
21.11.2024 RegioAndreja Weber
Landrat FDP
Landratssitzung vom 14. November 2024
Die Interpellation «Ist die Fachmittelschule (FMS) eine Konkurrenz zur Berufslehre?» von Marc Scherrer führte zu einer regen Diskussion im Landrat. Es wurden Fragen diskutiert, wie z. B. «Konkurrenziert die Fachmittelschule die klassische duale Berufslehre?» oder «Hat die Einführung der FMS dazugeführt, dass die Lehrbetriebe im Kanton Basel-Landschaft Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Lernender erfahren?». Dies vor dem Hintergrund eines gerade auch in Baselland feststellbaren, schleichenden Bedeutungsverlusts der Berufslehre. Der Regierungsrat hielt zwar fest, dass historisch betrachtet die Einführung der FMS nicht zu Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Lernenden der Berufsbildung führte. Ob sich jedoch Jugendliche für andere Ausbildungen entschieden hätten, gäbe es die FMS nicht, liesse sich nicht beantworten. In der Diskussion war man sich einig, dass die Attraktivität der Berufslehre wichtig sei. Es dürfe aber auch nicht auf ein gegenseitiges Ausspielen zwischen Berufslehre und weiterführenden Ausbildungen hinauslaufen.
Weiter wurde eine Reihe von Vorstössen der FDP-Fraktion unter dem Titel «Perspektive Finanzen Basel-Landschaft» behandelt, in welchen es um verschiedene Steuerfragen ging. So sollen bei der Grundstückgewinnsteuer Sicherstellungen von den Notaren weiterhin an den Kanton überwiesenwerdenkönnen.Das Postula twurde stillschweigend überwiesen. Beim Vorstoss zur Einkommenssteuer, welcher mit 60:20 Stimmen überwiesen wurde,ging es darum,dass der Regierungsrat dem Landrat die «Einkommenssteuerreform light» bis Ende 2024 vorlegen soll. Dabei ist die Inkraftsetzung mit geeigneten aufschiebenden Bedingungen zu versehen, welche einen nachhaltigen kantonalen Finanzhaushalt gewährleisten und gleichzeitig den bestmöglichen Zeitpunkt zur Inkraftsetzung ermöglichen soll.Der Verbesserungsbedarf ist nach wievorerheblich, weil sich der Kanton Baselland im nationalen Vergleich auf dem viertletzten Platz befindet und er in der Nordwestschweiz den Mittelstand und die Besserverdienenden am höchsten besteuert. Zum Schluss wurde auch das Postulat «Alter Zopf Handänderungssteuerabschaffen»mit 50:30 Stimmen überwiesen. Der Handänderungssteuer steht keine staatliche Leistung gegenüber, und sie ist auch kein Instrument zur Eindämmung der Spekulation, denn dafür gibt es die Grundstückgewinnsteuer. Der Regierungsrat muss nun die Abschaffung der Handänderungssteuer prüfen.