AUS DEM LANDRAT
Aus der Landratssitzung vom 27. Februar
06.03.2025
Regio
Der Baselbieter Landrat erhält keine kantonale Stellvertreterregelung: Mit 41 zu 39 Stimmen wurde eine Verfassungsänderung knapp abgelehnt. SP, Grüne-EVP und GLP waren dafür, während «Mitte», FDP und SVP diese ablehnten. Nach zweimaliger Rückweisung an die zuständige Kommission, schlug diese im dritten Bericht mit knapper Mehrheit vor, dass sich Ratsmitglieder während drei bis sechs Monaten durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können. In der ablehnenden Haltung wurde die grosse Bürokratie moniert und die Möglichkeit einer digitalen Lösung, wie sie Basel-Stadt seit Kurzem eingeführt hat, priorisiert.
Das Volk bestimmt bei Ausgaben stärker mit – Erhöht das Baselbieter Parlament eine Staatsausgabe, soll ab einem Schwellenwert von 1 Million Franken bei einer einmaligen Ausgabe und von 200’000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben das Referendum dagegen ergriffen werden können. Auslöser für die Motion war eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung von 500’000 Franken für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln. Ein Rechtsgutachten hielt daraufhin fest, dass bezüglich Schwellenwerte zum Referendum eine Gesetzeslücke besteht.
Mit dem Nein zum Rheintunnel muss die Situation auf der A2/A3 zwischen den Verzweigungen Augst und Wiese leistungsfähiger werden. Dazu soll die A98 einen Beitrag leisten. Dies muss nun die Baselbieter Regierung mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) klären. Mit 46 gegen 17 Stimmen wurde ein Postulat der SP-Fraktion über wiesen.
Mit 38 zu 34 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet der Landrat erweiterte Einspracherechte im Baugesetz: Neben Umwelt- und Heimatschutzorganisationen sollen auch Hauseigentümer- und Autoverbände die Möglichkeit haben, Einsprache gegen raumplanerische Entscheidungen erheben zu können. Die Bevorzugung von Umwelt- und Heimatschutzorganisationen widerspreche der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung. Unterstützung bekam die FDP-Motion von der SVP und der Mehrheit der Mitte. SP, Grüne-EVP und GLP und Regierung lehnten eine Überweisung ab. Die Umwelt, die Natur oder die (Bau-)Kultur könne «die ihnen inhärenten Interessen nicht selbst geltend machen». Die Befürworter monierten, dass die Hürden für Verbände und Vereine wie der HEV, ACS und TCS für die geltende «egoistische» Verbandsbeschwerde ungleich höher ist. Man wolle «gleich lange Spiesse», also entweder ein Verbandsbeschwerderecht für alle oder gar keines.