BAUGESUCHE
03.10.2024 OberwilNR. 14 4 3/2 02 4
Parzelle(n): 451, 444
Projekt: Wohnhaus, Kummelenstrasse 8,
4104 Oberwil
Gesuchsteller: Hörler Architekten
GmbH, Hörler Ulrike, Schweizergasse 26,
4054 Basel
Projektverfasser: Hörler Architekten
GmbH, Hörler Ulrike, Schweizergasse 26,
4054 Basel
NR. 14 6 0/2 02 4 Parzelle(n): 2009
Projekt: Einfamilienhaus, Buchenstrasse, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Koller Svenja u. Schweizer Thomas, Talstrasse 45, 4104 Oberwil
Projektverfasser: RS Architekturbüro, Schwaninger Roger, Mühlemattstrasse 9, 6374 Buochs
Auflage bis: 14. Oktober 2024
Während der Auflagefrist können die Pläne in der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil gerne nach telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung dem kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
einzureichen. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Diese gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RGB sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127. Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis 3000 Franken erheben.
Baugesuchspläne können jeweils ab Donnerstag unter folgendem Link: https://bgauflage.bl.ch/2771 oder QR-Code auch online eingesehen werden.