WAHLEN
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Ettingen – Informationsblatt betreffend die offiziellen Kandidaturen
04.09.2025
Ettingen
Bis zum Ablauf der Frist (Montag, 25. August 2025, 12 Uhr) sind bei der Gemeindeverwaltung Ettingen vier gültige Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der bis 30. Juni 2028 dauernden Amtsperiode eingereicht worden.
Somit sind folgende offiziell gemeldete Kandidaturen auf dem amtlichen Informationsblatt aufgeführt, welches den Stimmunterlagen beigelegt wird: Neben den gemeldeten Kandidaturen sind alle in der Gemeinde Ettingen stimmberechtigten Personen wählbar. Das neue Mitglied des Gemeinderates wird am 26. Oktober 2025 im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Eine allfällige Nachwahl findet am 30. November 2025 statt.
Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste