AUS DEM GEMEINDERAT
Begegnungszonen auf Gemeindestrassen
18.09.2025
Bottmingen
Aufgrund einzelner Gesuche aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat ein Grundlagenpapier für die Einrichtung von Begegnungszonen auf Gemeindestrassen erarbeiten lassen. Das entsprechende Konzept enthält Definition und gesetzliche Grundlagen zu einer Begegnungszone, zeigt deren Nutzen sowie die Pros und Contras auf und nennt die Kriterien, nach denen die Einführung einer Begegnungszone beurteilt wird. Unter den Schlussfolgerungen ist Folgendes festgehalten:
Begegnungszonen sind auf den Gemeindestrassen von Bottmingen grundsätzlich möglich. Ein Antrag zur Prüfung einer solchen Zone muss aber von einer Mehrheit der Anwohnerschaft im betroffenen Abschnitt kommen. Die Gemeinde wird diese Prüfung anhand der Check-Liste im Anhang durchführen. Dabei müssen insbesondere folgende fünf Kriterien erfüllt sein:
• Zustimmung der Anstösser > 70 %.
• Keine Hanglage.
• Keine Buslinie auf dieser Strasse/diesem Strassenabschnitt.
• Eine kantonale Radroute ist nur auf einem kurzen Strassenabschnitt von weniger als 150 m betroffen.
• Die Verkehrsmenge in der Spitzenstunde ist < 100 Fz/h. Sind diese Kriterien erfüllt, werden auch die übrigen Kriterien zur weiteren Beurteilung herangezogen. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, erübrigt sich eine weitere Prüfung und die Strasse bleibt Tempo 30.