LESERBRIEF
Bei einer Annahme der Initiative der Individualbesteuerung wird es neue Ungerechtigkeiten generieren
05.03.2026
Ettingen
Viele Kantone, auch Baselland, kennen das Splitting bei der Steuerberechnung von Ehepaaren, welches die Hochzeitsstrafe auf kantonaler Ebene eliminiert.
Bei der Bundessteuer hätte man das gleiche System einführen können, aber nein, mit der Individualbesteuerung beseitigt man die Hochzeitsstrafe nicht, sondern schafft neue Ungerechtigkeiten, die auch die Kantone übernehmen müssten.
Rechnen wir an einem Beispiel durch, was die Initiative bewirken wird. Familie, verheiratet, mit zwei minderjährigen Kindern und einem Familienerwerbseinkommen von Fr. 150’000, gibt bei der Bundessteuer folgende Einkommensaufteilung an:
• Familie 1: Einkommen 50:50 %: Bundessteuer neu Fr. 227
• Familie 2: Einkommen 80:20 %: Bundessteuer neu Fr. 2300
• Familie 3: Einkommen 100:0 %: Bundessteuer neu Fr. 4928 Wie erklären Sie den Familien 2 und 3, dass sie bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen 10-mal (Familie 2) und krasse 21,7-mal mehr Steuern bezahlen als Familie 1? Und das ist erst die Bundessteuer – bei den Kantonssteuern kann diese Diskrepanz noch verstärkt werden. Beim einfachen Voll-Splittingmodel – bezahlen alle drei Familien gleich viel Steuern.
Stimmen Sie zu dieser Initiative Nein! Housi Burkhalter, Ettingen
