GEMEINDEVERSAMMLUNG
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Therwil vom 19. März 2025
27.03.2025
Therwil
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 wird ohne Gegenstimmen mit 1 Enthaltung genehmigt.
2. Quartierplanung «Bei der Linde»/Genehmigung
://: Die Quartierplanung «Bei der Linde», bestehend aus dem Quartierplan «Bei der Linde» sowie dem Quartierplanreglement «Bei der Linde», wird mit grossem Mehr bei 15 Enthaltungen genehmigt.
://: Dem Antrag des Gemeinderates, das Quartierplanareal «Bei der Linde» zur Realisierung der Planung im Baurecht abzugeben, wird mit grossem Mehr bei 7 Nein und 18 Enthaltungen zugestimmt.
3. Kreditvorlage Ersatz Kunstrasen Känelboden/Genehmigung
://: Der Kredit für den Ersatz des Kunstrasens Känelboden in der Höhe von CHF 785'000 wird mit grossem Mehr bei 1 Gegenstimme und 9 Enthaltungen genehmigt.
4. Kreditvorlage Ersatz Beleuchtung Kunstrasen und Hauptfeld Känelboden/Genehmigung
://: Der Kredit für den Ersatz der Beleuchtungsanlage der Sportanlage Känelboden in der Höhe von CHF 550'000 wird mit grossem Mehr bei 1 Gegenstimme und 12 Enthaltungen genehmigt.
5. Antrag nach § 68 Gemeindegesetz/«Verbot von Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeglicher Art»/Erheblich-/Nichterheblicherklärung
://: Der Antrag nach § 68 Gemeindegesetz für ein Verbot von Abbrennen von Knall körpern und Feuerwerk jeglicher Art wird mit 251 Stimmen gegenüber 55 Gegenstimmen bei 21 Enthaltungen als erheblich erklärt.
6. Informationen zu aktuellen Themen
Gemeinderat Beat Zahno informiert über zwei Anträge nach § 68 Gemeindegesetz: An der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2024 hat der Gemeinderat darüber informiert, dass Tycho Leifels einen Antrag nach § 68 Gemeindegesetz mit folgendem Wortlaut gestellt hat: «Der Gemeinderat wird dazu verpflichtet, sich mit anderen Gemeinden der Region Leimental Plus, Aesch und Reinach abzustimmen und sich beim Kanton Baselland für eine unterirdische Entlastungsstrasse einzusetzen.» Der Gemeinderat begrüsst das Anliegen des Vorstosses, die Belastungen für Therwil aufgrund des starken Durchgangsverkehrs zu reduzieren, gab gegenüber dem Antragsteller jedoch zu bedenken, dass der Antrag nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Der Antragsteller hat den Antrag in der Zwischenzeit zurückgezogen und wird das Anliegen politisch anderweitig einbringen.
An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 wurde folgender Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz gestellt: «14 bestehende Bäume beidseits entlang der Bahnhofstrasse zwischen BLKB und BLT Geleisen sollen nicht gefällt werden. Die Bevölkerung von Therwil beauftragt den Gemeinderat von Therwil, sich beim Kanton für deren Erhalt dieser Bäume einzusetzen.» Der Urheber des Antrags ist Felix Heinis. Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, der Antrag falle nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Entfernung der 14 bestehenden Bäume ist Teil des kantonalen Bauprojekts für die Umgestaltung der Bahnhofstrasse. Es bestand die Möglichkeit, gegen das Bauprojekt und als Teil davon gegen die Entfernung der 14 Bäume ein Rechtsmittel zu ergreifen. Der Gemeinderat hat dem Antragsteller seine Haltung mitgeteilt. Der Antragsteller hält am Antrag fest. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gemeindepräsident a. i. René Saner informiert, dass der Entscheid des Regierungsrates betreffend die Stimmrechtbeschwerde gegen die Einwohnergemeinde noch ausstehend sei. Des Weiteren teilt er mit, dass die Referendumsabstimmung zum Projektierungskredit Campus Mühleboden am Sonntag, 18. Mai 2025 stattfinden wird.
7. Diverses
Der Antragssteller des Antrages nach § 68 Gemeindegesetz «14 bestehende Bäume beidseits entlang der Bahnhofstrasse zwischen BLKB und BLT Geleisen sollen nicht gefällt werden. Die Bevölkerung von Therwil beauftragt den Gemeinderat von Therwil, sich beim Kanton für deren Erhalt dieser Bäume einzusetzen» hält fest, dass seiner Meinung nach der Gemeinderat zum Schutz der Bäume hätte eintreten sollen. Ein Versammlungsteilnehmer hält fest, dass, wenn der Kanton ein ordentliches Mitwirkungsverfahren einberufen hätte, die beiden thematisierten Anträge nach § 68 Gemeindegesetz so nicht nötig gewesen wären. Ein weiterer Versammlungsteilnehmer ruft den Gemeinderat auf, gegenüber dem Kanton mehr Courage zu zeigen.
Der Gemeindepräsident a. i. René Saner schliesst die Versammlung mit einem Dank an die überaus zahlreich erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihr Kommen und die konstruktiven und zielführenden Diskussionen.