AUS DEM GEMEINDERAT
Bibliothek: Einführung einer Benützungsgebühr ab 1. Mai 2025

  27.03.2025 Bottmingen

Der Gemeinderat Bottmingen hat am 17. Dezember 2024 die Einführung einer jährlichen Benützungsgebühr für die Bibliothek Bottmingen beschlossen. Ab dem 1. Mai 2025 beträgt die Gebühr CHF 40.– pro Jahr für alle Personen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können das Bibliotheksangebot weiterhin kostenlos nutzen.

Mit der neuen Regelung entfällt die bisherige Zusatzgebühr für DVDs und Games. Das neue Abonnement ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern ab 16 Jahren den uneingeschränkten Zugang zum gesamten Bibliotheksangebot, einschliesslich der digitalen Angebote der Kantonsbibliothek, welche ausschliesslich in Kombination mit einer kostenpflichtigen Bibliothekskarte genutzt werden können.

Die Abonnementgebühr ist jeweils für 12 Monate ab Bezahlung gültig. Neukunden sowie Personen, die eine Ersatzkarte benötigen, zahlen zusätzlich eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 10.– Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort, entweder bar oder über ein Kartenterminal.

Um die Gebührenerhebung rechtlich zu verankern, wurde zudem eine Teilrevision der Bibliotheksverordnung beschlossen, die ebenfalls am 1. Mai 2025 in Kraft tritt und auf der Website der Gemeinde (siehe QR-Code) zugänglich ist.

Totalrevision des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Die Finanz- und Kirchendirektion Baselland hat den Beschluss zur Totalrevision des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen genehmigt. Damit tritt das neue Reglement, inklusive der dazugehörigen Verordnung, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Verordnung definiert unter anderem die Berechnungsparameter für Mietzinshöchstbeiträge, Einkommensgrenzen und den allgemeinen Lebensbedarf.




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