KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Der Kanton erlässt Wasserentnahmeverbot für den Birsig und seine Zuflüsse

  16.07.2026 Forum

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügte der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli ein generelles Wasserentnahmeverbot für den Birsig und seine Zuflüsse.

Allgemeine Lage
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 3. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände im Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und der Birsig droht auszutrocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit aufgrund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 13. Juli 2026, bis auf Widerruf zu verfügen:
• Für den Birsig und seine Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/ Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
• Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs und Ergolz.


Weitere Infos unter www.bl.ch




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