GEMEINDEVERWALTUNG
Die wichtigsten Punkte zur neuen biometrischen Schweizer ID im Überblick
24.09.2026
Oberwil
Die neue biometrische Identitätskarte wird voraussichtlich am 2. November 2026 eingeführt; ihr Bezug ist freiwillig. Wie beim biometrischen Pass enthält sie einen Chip mit den persönlichen Daten, einem Foto und zwei Fingerabdrücken und schützt so zusätzlich vor Fälschung und Identitätsdiebstahl. Empfohlen wird sie Personen, die innerhalb der EU reisen; für den ausschliesslichen Gebrauch in der Schweiz genügt weiterhin die nicht biometrische Karte.
Es besteht kein Zeitdruck: Nicht biometrische IDs, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt werden, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig – bei Erwachsenen max. zehn Jahre – und können weiterhin für Reisen in die EU verwendet werden.
Die biometrische ID kann nicht bei der Gemeinde beantragt werden, sondern ausschliesslich beim Kantonalen Passbüro. Für die Erfassung der Biometriedaten ist eine Terminvereinbarung am Hauptstandort Liestal oder an der Aussenstelle Basel-Stadt erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch.
