KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Eidgenössische und kantonale Volks abstimmungen am 14. Juni 2026

  12.03.2026 Leimental

Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 14. Juni 2026 festgelegt. An diesem Sonntag finden zwei eidgenössische und drei kantonale Abstimmungen sowie die Ersatzwahl für den Regierungsrat statt. Im Hinblick auf insgesamt 41 hängige und angekündete Initiativen hat der Regierungsrat zudem beschlossen, dass an künftigen Abstimmungswochenenden in der Regel nicht mehr als fünf kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Diese Begrenzung ist nötig, um die freie Willens- und Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu gewährleisten.

Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats gelangen am 14. Juni 2026 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:
1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Kantonale Abstimmungen
Am 14. Juni 2026 gelangen folgende drei kantonalen Vorlagen zur Abstimmung:
3. Formulierte Verfassungsinitiative «Für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)» (2025/84)
4. Formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»
(2025/36)
5. Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden, Um gestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung (2024/747)

Ersatzwahl für den Regierungsrat am 14. Juni 2026
Die bereits am 12. Februar 2026 angesetzte Ersatzwahl für den Regierungsrat findet ebenfalls am 14. Juni 2026 statt.
Insgesamt 31 weitere Initiativen hängig, für zehn Initiativen werden Unterschriften gesammelt
Neben den kantonalen Initiativen, die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung gelangen, sind aktuell 31 zustande gekommene Initiativen hängig. Für zehn weitere Initiativen werden zudem zurzeit Unterschriften gesammelt, sodass insgesamt über mindestens 41 Initiativen abgestimmt wird. Es ist zudem möglich, dass neben den Initiativen weitere Vorlagen dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden, falls zu einer Vorlage das Referendum ergriffen wird oder wenn zu einer Vorlage das obligatorische Referendum zur Anwendung gelangt.

Freie Willens- und Meinungsbildung muss gewährleistet werden
Sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Kantonsverfassung ist die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verankert. Demnach haben die Stimmberechtigten Anspruch darauf, dass kein Wahloder Abstimmungsergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Dabei soll garantiert werden, dass die Stimmberechtigten ihren Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen und mit ihrer Stimme zum Ausdruck bringen können. Bei einer zu grossen Anzahl an Vorlagen ist dies gefährdet, zumal einige Initiativen zum Teil sehr komplexe Fragen behandeln und eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie voraussetzen.

Maximal fünf kantonalen Vorlagen pro Abstimmungswochenende
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, hat der Regierungsrat beschlossen, pro Abstimmungswochenende in der Regel nicht mehr als fünf kantonale Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Wenn mehr als fünf Vorlagen «abstimmungsreif» sind, gilt die Reihenfolge gemäss dem Beschlusszeitpunkt des Landrats.

Die Landeskanzlei rechnet im Jahr 2027 mit einer Häufung von Abstimmungsvorlagen, in dem auch die Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat wie auch die Nationalratsund Ständeratswahlen stattfinden. Der Regierungsrat wird deshalb zu gegebener Zeit prüfen, ob ein zusätzlicher Abstimmungstermin angesetzt werden soll, der bei Kanton und Gemeinden Zusatzkosten von bis zu 500’000 Franken auslöst.

Weitere Infos unter www.bl.ch




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