KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Ein Meilenstein für die Kinderrechte in der Schweiz
16.07.2026
Forum
BiBo. Untersuchungen zeigen, dass Gewalt gegen Kinder in der Schweiz nach wie vor ein ernstes Problem darstellt. Ganz egal ob körperlich oder psychisch: Gewalt hat sowohl kurz- wie auch langfristig schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder (Angstzustände, Verlust des Selbstwertgefühls, gewalttätiges Verhalten oder Beziehungsprobleme). Sie hat keinen erzieherischen Nutzen, kann aber den Lebensweg von Kindern nachhaltig beeinträchtigen.
Mit dem Inkrafttreten des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch seit 1. Juli wird eine Forderung, die im Schweizer Strafrecht und in der Kinderrechtskonvention der UNO bereits anerkannt ist, ausdrücklich im Zivilrecht verankert. Dank dieser Revision verfügt das Schweizer Recht künftig über eine Rahmennorm, die eine klare Richtung zugunsten einer Erziehung im Einklang mit den Kinderrechten vorgibt. Die neue gesetzliche Bestimmung verändert den Handlungsspielraum der Behörden nicht, aber sie gibt Fachleuten im Kinderschutz ein zusätzliches Instrument für die Begleitung von Familien an die Hand.
Um nachhaltige Veränderungen in den Einstellungen und im Verhalten der Erziehungsberechtigten zu erreichen, muss die Gesetzesänderung von Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen begleitet werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, sich in diesem Sinne zu engagieren. Er plant eine breit abgestützte Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung mit dem Schwerpunkt auf psychische Gewalt.
Beratungsangebote im Kanton Basel-Landschaft: Familienberatung der FEJB – online unter: FEJB.ch
