DIE GEMEINDE INFORMIERT
Eingabefrist für Gesuche für Unterstützungsleistungen von Oberwiler Vereinen und Institutionen im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» für das Budget 2026
17.04.2025
Oberwil
Die Gemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mittels materieller und immaterieller Förderung zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen (nachfolgend «Organisationen») sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes, in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich. Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen. Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.
Wir erinnern die kommunalen Organisationen deshalb daran, dass sie einen schriftlichen und begründeten Antrag um Unterstützungsleistungen aus dem ordentlichen Gemeindebudget 2026 für Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis spätestens 31. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Oberwil, Fachabteilung Anlässe, Vereine, Freizeit, einreichen können – zusammen mit den folgenden Nachweisen: Aktuelle Bilanz/Erfolgsrechnung, Liste der Aktivmitglieder mit Wohnsitzangabe, Jahresbericht.
Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme in das ordentliche Budget und über die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche. Wichtig: Die Beiträge sind zweckgebunden. Das bedeutet: Die Organisationen werden auf den Wegfall des Automatismus bei der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen. Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen kein Präjudiz für künftige Ansprüche dar, und die Gesuche müssen folglich jährlich neu eingereicht werden. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden bzw. weitere Beitragsanfragen sind unterjährig nicht mehr möglich.
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Mireille Frabotta, Tel. 061 405 43 31, E-Mail: mireille.frabotta@oberwil.ch, gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung