GEMEINDEVERSAMMLUNG
Einladung zur Einwohnergemeinde versammlung
13.11.2025
Bottmingen
Die stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner werden zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am
Dienstag, 16. Dezember 2025, 19.30 Uhr,
in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.
Traktandenliste:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025
2. Finanzplan Jahre 2027 bis 2030
3. Budget 2026
4. Aufhebung des Vertrages über die Einsetzung einer gemeinsamen Amtsstelle «Kompetenzzentrum Steuern» mit der Gemeinde Therwil
5. Diverses
Anträge des Gemeinderats mit einer Kurzfassung der Erläuterungen dazu: Traktandum 2: Finanzplan Jahre 2027 bis 2030
Der Finanzplan wird an der Versammlung vorgestellt; es erfolgt keine Beschlussfassung dazu.
Traktandum 3: Budget 2026
Der Bottminger Finanzhaushalt ist in den letzten Jahren merklich angespannter geworden, eine Entwicklung, die sich schweizweit bei vielen Gemeinwesen abzeichnet. Mit der im Dezember 2024 beschlossenen Steuererhöhung von 45 auf 48 % hat sich vor allem der operative Betrieb verbessert und stabilisiert. Geholfen hat auch die nach wie vor laufende Überprüfung der Kostendeckungsgrade von einzelnen kommunalen Dienstleistungen – dieser Prozess wird die Gemeinde auch in den kommenden Jahren begleiten.
Massgebliche Kostenfaktoren und -treiber wie Bildung und Pflege im Alter lassen sich hingegen kaum beeinflussen und werden den Finanzhaushalt der Gemeinde auch in den nächsten Jahren prägen.
Für 2026 prognostiziert Bottmingen ein Defizit von CHF 1,9 Mio., nach CHF 3,4 Mio. im Vorjahr. Dies entspricht einer Haushaltsverbesserung von rund CHF 1,5 Mio. Diese Verbesserung ist hauptsächlich der Steuererhöhung sowie den bisher realisierten Kostenreduktionen zu verdanken. Gemeinderat und Verwaltung haben im Rahmen des vorliegenden Budgets Sparpotenzial erkannt und ausgeschöpft. Die operativen, nicht von der Politik bestimmten Kostenstrukturen sind damit nachhaltig überprüft und bilden für die Zukunft eine verlässliche Planungsgrundlage. Diese vielen «kleinen Verbesserungsmassnahmen» halten sich im Rahmen des Budgets mit den wenigen wesentlichen, von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden Kostensteigerungen in den Bereichen wie Bildung und Soziales in etwa die Waage. So dass als einzige wesentliche Differenz zu den um CHF 2,2 Mio. höheren Steuererträgen der Finanzausgleich verbleibt, der um rund CHF 0,6 Mio. höher budgetiert ist als im Vorjahr.
Im Finanzplan verringert sich das Defizit laufend, bis im Jahr 2030 wieder ein positives Ergebnis nach HRM (inkl. Abschreibungen) resultieren soll. Operativ betrachtet, d. h. die Abschreibungen ausklammernd, resultiert bereits ab 2028 ein positives Resultat.
In diesem Jahr beginnt auch die im Finanzplan eingestellte Phase hoher Investitionen in einen neuen Werkhof, die Schulraumerweiterung Talholz und eine neue Bibliothek. Der Gemeinderat hat diese Projekte im Finanzplan berücksichtigt, nachdem sie letztes Jahr aus Gründen der Überprüfung unberücksichtigt blieben. Die bekannten Investitionsvorhaben führen zu einem Kapitalbedarf von rund CHF 50 Mio. Diesem soll mittels eines nachhaltig positiven operativen Ergebnisses, mit Inanspruchnahme von Bankdarlehen und mit einer zeitnahen, projektweisen Inwertsetzung vorhandener Liegenschaften begegnet werden.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: 1. Das Budget 2026 der Einwohnergemeinde Bottmingen wird genehmigt.
2. Die Gemeindesteuerfüsse für das Jahr 2026 werden wie folgt festgesetzt: a) Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen auf 48 % der Staatssteuer, b) Ertrags- und Kapitalsteuer der juristischen Personen, Sondersatz für ehemalige Statusgesellschaften auf 49 % der Staatssteuer.
3. Der Wasserzins wird bei Fr. 1.60/m3 (+ MwSt.) belassen.
4. Die Abwassergebühr wird bei Fr. 1.60 (+ MwSt.) pro m3 verbrauchten Trinkwassers belassen.
Traktandum 4: Aufhebung des Vertrages über die Einsetzung einer gemeinsamen Amtsstelle «Kompetenzzentrum Steuern» mit der Gemeinde Therwil
Die beiden Gemeinden Therwil und Bottmingen arbeiten seit 2017 erfolgreich im Steuerbereich zusammen. Nachdem sich im Jahr 2021 die Möglichkeit ergeben hatte, in Therwil an zentraler Lage beim Bahnhof frei werdende Posträumlichkeiten für eine Anmietung zu reservieren, haben die beiden Gemeinderäte von Therwil und Bottmingen einer Institutionalisierung der bisherigen Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich zugestimmt und die Schaffung eines gemeinsamen «Kompetenzzentrums Steuern» in Therwil beschlossen. In der Folge haben die Gemeindeversammlungen von Bottmingen und Therwil im Jahr 2022 einem Vertrag über die Einsetzung einer gemeinsamen Amtsstelle «Kompetenzzentrum Steuern» zugestimmt.
Für die Zusammenführung der beiden Steuerabteilungen am neuen Standort haben die beiden Gemeinden ein gemeinsames Projekt lanciert: Dabei haben die Projektstudien u. a. aufgezeigt, dass die Rahmenbedingungen für dieses Projekt aufgrund des Einsatzes unterschiedlicher IT-Fachlösungen in den Finanzbereichen der beiden Gemeinden strukturell und inhaltlich angepasst werden müssen; dennoch konnten im Wesentlichen die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer gemeinsamen Amtsstelle geklärt und die baulichen Vorbereitungshandlungen bis zu einem eingabereifen Umbauprojekt vorangetrieben werden.
Demgegenüber haben sich aber aufseiten der Vermieterschaft die Rückbauarbeiten der Mieträumlichkeiten und somit deren Übergabe für die Umbauarbeiten aufgrund von privaten Einsprachen immer wieder verzögert. Da sich zwischenzeitlich auch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses Projekts wesentlich verändert haben, haben die beiden Gemeinderäte im Dezember 2024 übereinstimmend beschlossen, ihr Mietinteresse an den Posträumlichkeiten zurückzuziehen. Diese veränderte Ausgangslage hat die Gemeinderäte dazu bewogen, eine Prüfung und Neueinschätzung der Situation durchzuführen.
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, der sofortigen Aufhebung des Vertrags über die Einsetzung einer gemeinsamen Amtsstelle «Kompetenzzentrum Steuern» zuzustimmen. Die freundnachbarschaftliche Zusammenarbeit auf Verwaltungsstufe soll weitergeführt werden.
Antrag an die Gemeindeversammlung:
://: Der Aufhebung des Vertrages über die
Einsetzung einer gemeinsamen Amtsstelle «Kompetenzzentrum Steuern» wird zugestimmt. Gemeinderat
Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindever¬sammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.
