KINDERGARTEN UND PRIMARSCHULE THERWIL
Eintritt in den Kindergarten Übergang

  09.01.2025 Therwil

Kinder, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021 geboren wurden, sind gemäss Bildungsgesetz § 7 schulpflichtig und starten ihre Schullaufbahn mit dem ersten Kindergartenjahr. Die Schulpflicht beginnt am 11. August 2025 und dauert in der Regel elf Jahre. Alle Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli 2020) vier Jahre alt geworden sind, müssen ab diesem Zeitpunkt einen vom Kanton anerkannten Kindergarten besuchen.

In Therwil stehen folgende acht Kindergärten zur Verfügung: Witterswilerfeldweg, Parkstrasse Ost und West, Baslerstrasse, Wilmatt I und II sowie Alemannenstrasse I und II. Die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder haben ein Anmeldeformular erhalten. Sollten Sie kein Formular bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Am 1. April 2025 findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle ein Informationsabend für Eltern statt, deren Kinder im kommenden Schuljahr den Kindergarten besuchen werden.

Kinder, die zwischen dem 1. und 15. August 2021 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ein Jahr früher eingeschult werden. Diese vorzeitige Einschulung wird nur genehmigt, wenn dafür keine zusätzliche Klasse eingerichtet werden muss.

Ebenso können Erziehungsberechtigte nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen lassen möchten.

Der Antrag auf Rückstellung oder vorzeitige Einschulung muss zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 10. Januar 2025 eingereicht werden.

Übergang in die 1. Klasse der Primarschule

Schüler:innen, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren sind, werden im Schuljahr 2025/26 in die Primarschule eingeschult.

Kinder, die aktuell in Therwil einen Kindergarten besuchen, sind bereits angemeldet.

Ist Ihr Kind noch nicht an der Primarschule Therwil registriert, wurde Ihnen ein Anmeldeformular zugesendet. Sollten Sie kein Formular bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wenn Sie die Einschulung Ihres Kindes um ein Jahr verschieben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Schulleitung stellen. Diesem Antrag muss eine Empfehlung der Lehrperson oder einer Fachstelle (Schulpsychologischer Dienst) beigefügt werden.

Für weit entwickelte Kinder, die nach dem 31. Juli 2018 geboren wurden, ist eine vorzeitige Einschulung möglich. Dafür brauchen Sie einen Antrag der Eltern und eine schriftliche Empfehlung der Lehrperson oder einer Fachstelle (SPD).

Sollte Ihr Kind an einer Privatschule oder extern unterrichtet werden, muss es bei uns abgemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt zu prüfen, ob die gewählte Privatschule über eine Betriebsbewilligung des jeweiligen Standortkantons verfügt.

Die Klasseneinteilung und den Stundenplan erhalten Sie Ende April 2025.

Schulleitung Kindergarten und Primarschule Therwil




Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote