POLIZEI THERWIL
Erhöhte Waldbrandgefahr: Gemeinde Therwil verschärft vorsorglich die Brandschutzmassnahmen
23.07.2026
Therwil
Therwil, 15. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der vom Kanton Basel-Landschaft ausgerufenen Waldbrandgefahr der Stufe 4 (grosse Gefahr) verschärft die Gemeinde Therwil ihre vorsorglichen Brandschutzmassnahmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die im Polizeireglement vorgesehenen Ausnahmen vom Feuerwerksverbot bis auf Widerruf auszusetzen sowie offene Feuer auf öffentlichem Grund zu untersagen.
Feuerwerksverbot
In Therwil gilt bereits ganzjährig ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. Bisher waren bestimmte pyrotechnische Gegenstände ohne besondere Lärmentwicklung, wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln und Feuershows, davon ausgenommen.
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr werden diese Ausnahmen bis auf Widerruf aufgehoben. Damit ist das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt.
Offene Feuer auf öffentlichem Grund
Bis auf Weiteres verboten sind auf öffentlichem Grund sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen insbesondere:
• Einweggrills
• Feuerkörbe
• Feuerschalen
• Lager- und Bodenfeuer
• Schwedenfeuer
• Grillieren mit Holz oder Holzkohle
• weitere offene Feuerstellen mit Funkenflug oder Glutbildung
Nicht betroffen sind Feuerstellen auf privatem Grund. Für private Gartenfeuerstellen, Cheminées und Grillanlagen gelten die aktuellen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft.
Hohe Brandgefahr
Die anhaltende Trockenheit hat die Vegetation stark ausgetrocknet. Bereits kleinste Funken oder Glutreste können Gras-, Hecken-, Feld- oder Gebäudebrände auslösen. Betroffen sind nicht nur Wälder, sondern auch Siedlungsgebiete, Parkanlagen, Böschungen, Landwirtschaftsflächen und Privatgärten.
Mit den angeordneten Massnahmen soll verhindert werden, dass es durch Unachtsamkeit oder den Einsatz pyrotechnischer Gegenstände zu vermeidbaren Brandereignissen kommt.
Bevölkerung um Mithilfe gebeten
Die Gemeinde Therwil bittet die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und im Umgang mit Feuer besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf beziehungsweise bis sich die Waldbrandgefahr aufgrund ausreichender Niederschläge nachhaltig entspannt oder der Kanton die Gefahrenstufe reduziert.
Aktuelle Informationen sind über den Kanton Basel-Landschaft sowie die Informationskanäle der Gemeinde Therwil erhältlich.
Kontakt
Michael Martig
Leiter Gemeindepolizei
061 723 04 17
polizei@therwil.ch

