ANORDNUNG EINER URNENWAHL
Ersatzwahl eines Mitglieds des Bürgerrates Ettingen
27.11.2025
Ettingen
Frau Christine Zimmermann-Brodmann hat dem Bürgerrat Ettingen per Ende März 2026 ihre Demission als Bürgerrätin und Austritt aus der Behörde mitgeteilt.
Der Bürgerrat nimmt von ihrem Rücktritt mit Bedauern Kenntnis und dankt für ihr langjähriges Engagement zum Wohle der Bürgergemeinde.
Der Bürgerrat Ettingen ordnet daher die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Bürgerrates für den Rest der bis 30. Juni 2028 dauernden Amtsperiode an.
Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger von Ettingen, die in Ettingen wohnhaft, stimm- und wahlberechtigt sind. Gemäss Gemeindeordnung findet die Wahl nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) statt. Die Stille Wahl ist zulässig.
Die Ersatzwahl ist für Sonntag, 8. März 2026 angeordnet. Wahlvorschläge können bis spätestens 5. Januar 2026, 12 Uhr (62. Tag vor dem Wahltag), auf der Verwaltung der Bürgergemeinde eingereicht werden. Die Geschäftsstelle
C. Thüring-Schaub
