Amtliche Publikation
Ersatzwahl für die Sozialhilfebehörde
16.01.2025
Oberwil
Beat Uehlinger ist noch vor Amtsantritt aus der Sozialhilfebehörde zurückgetreten. Dies macht für die Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 eine Ersatzwahl nötig.
Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, welche nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, persönlicher Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbstständigkeit und die Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern. Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide der Sozialhilfebehörde durch den Sozialdienst der Gemeinde Oberwil, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abklärt und der Sozialhilfebehörde Antrag stellt und Bericht erstattet.
Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Bereich Soziales, Gesundheit, Alter gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an. Die vier weiteren Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden neu durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat gemeinsam gewählt. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil.
Bewerbungen (Lebenslauf mit einem kurzen Motivationsschreiben) können bis Freitag, 14. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Isabelle Abele, Mitarbeiterin Politik und Recht (isabelle.abele@oberwil.ch) eingereicht werden.