LESERBRIEF
Ettingen West versinkt im Staub und Lärm

  21.08.2025 Ettingen

Dem ohnehin schon, mit dem Durchgangsverkehr auf den Hauptachsen, geplagten Dorf wirdmit einer vom Kanton bewilligten Bauschuttrecycling-Anlage noch erheblich mehr zusätzlicher Lastwagenverkehr zugemutet.

Nach Auskunft des Amtes für Umwelt und Energie, AUE BL, ist eine Umweltverträglichkeits-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl die östlich angrenzenden Wohnhäuser mit der Staub- und Lärmbelastung dieser Anlage eine wesentliche Verschlechterung der Wohnqualität in Kauf nehmen müssen.

Gemäss dem gültigen Zonenreglement der Gemeinde Ettingen sind in der Gewerbezone 3 «Brühl» nur mässig störende Betriebe zugelassen. Im Bundesgesetz über den Umweltschutz gelten Bauschuttrecycling-Anlagen als Industrie-Anlagen. Solche Anlagen sind bewilligungspflichtig. Was so viel heisst wie, dass diese öffentlich publiziert werden müssen, was in diesem Fall nicht geschehen ist.

Wir können nicht verstehen, wie es dem AUE BL möglich ist, in Ettingen eine unbestrittene, zonenfremde Bauschuttrecycling-Anlage zu bewilligen.

F. Andres, Ettingen




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