STEUERN
Fälligkeit der Gemeindesteuer 2025

  11.12.2025 Therwil

Bitte denken Sie daran, dass die Gemeindesteuer 2025 am 31. Dezember 2025 zur Zahlung fällig wird.

Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt worden sind, wird ein Vergütungszins gewährt. Andererseits wird auf dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Januar 2026 ein Verzugszins berechnet.

Den Verzugszins können Sie vermeiden, wenn Sie
mindestens den vollständigen Betrag der provisorischen Gemeindesteuerrechnung fristgerecht (d. h. vor dem 31. Dezember 2025) einzahlen, und wenn Sie
• die Differenz zwischen der Vorausrechnung und der definitiven Steuerrechnung nach deren Erhalt ebenfalls vollständig und innert 30 Tagen begleichen, oder wenn
• die fristgerecht geleistete(n) Vorauszahlung(en) höher ist/sind als die tatsächlich geschuldeten Steuern.

Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer erhalten Sie unter der Telefonnummer 061 725 22 50. Wenn Sie weitere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese unter der gleichen Telefonnummer oder per E-Mail (steuern@therwil.ch) bestellen.




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