FINANZEN
Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern 2025
11.09.2025
Bottmingen
Gerne erinnern wir Sie an die Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern für das laufende Steuerjahr per 30. September 2025.
Auf Steuerbeträge, die mit einem Zahlungseingangsdatum ab 1.10.2025 gutgeschrieben werden, wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Zahlungsfrist.
Weitere QR-Zahlscheine können Sie direkt unter taxservice@bottmingen.ch oder Tel. 061 426 10 41 bestellen.
Gemeindeverwaltung